Beschluss:
Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Erlass der Gebührensatzung für das Industriemuseum der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird beschlossen.
Die Satzung ist als Anlage beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Im Jahr 2023 hat die Stadt Lauf
erstmalig eine Gebührensatzung für das Industriemuseum eingeführt. Zur Saison
2024 werden aufgrund der weiteren Entwicklung sowie zur Steigerung der
Kundenzufriedenheit für die Satzung des Industriemuseums folgende Änderungen
vorgeschlagen:
Änderung
§ 4 (1) bg)
Im Rahmen von Trauungen, die im Museum stattfinden, oder Vermietungen werden zukünftig Kurzführungen für die Traugäste angeboten, die statt der üblichen 1,5 Stunden nur ca. 45 Minuten dauern.
Hierfür wird ein reduzierter Gebührensatz von 5 €/Person vorgeschlagen.
Änderung § 5 (3)
Bei einigen Raumvergaben generieren Mieter auch Eintrittsgelder für das Museum, da sie ein Angebot für Museumsbesucher bereitstellen, welches vom Museum nicht vergütet wird. Den Anbietern wird der Eintritt daher erlassen oder sie erhalten eine kostenlose Führung.
Änderung
§ 5 (4)
Freikarten können ausgegeben werden, falls das Museum durch die Tätigkeit des
Empfängers der Freikarte einen werblichen Nutzen hat, wie z.B. im Fall von
Journalisten auf Pressereise oder Bloggern. Gleiches gilt für Leihgeber und
Kooperationspartner.
In die Preisliste wurde außerdem das Angebot „Sektempfang“ (auch außerhalb von Trauungen) aufgenommen, weil hierzu eine häufige Nachfrage besteht.
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzung gem. Beschlussvorschlag.
Gesetzliche Grundlagen: Ortsrecht
Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt: keine