Betreff
Antrag der Evang.Luth. Kirchgemeinde Lauf auf Investitionszuschuss zur Sanierung der Christuskirche
Vorlage
FB 6/084/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der von der Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf zur Sanierung der Christuskirche beantragte Investitionszuschuss in Höhe von 102.000,00 Euro wird nicht gewährt.

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen.

 

 

Mit Schreiben vom 27. Oktober 2023 stellt das Evangelisch-Lutherische Pfarramt Lauf einen Antrag auf Bezuschussung der Sanierung der Christuskirche.

 

Die Kirche plant einen kirchlichen Veranstaltungsort für Lauf und Umgebung. Multimedial und flexibel. Gemäß den Angaben der Kirchengemeinde dient die Christuskirche nicht nur als Kirche, sondern wird durch die Sanierung auch ihr größter Veranstaltungsraum.

 

Die angegebene Kostenschätzung zur Maßnahme beträgt 1.020.000,00 Euro (Stand Sommer 2023), der Eigenanteil der Kirchgemeinde einschließlich Darlehen liegt bei 50%.

Die Evang. Luth. Kirchengemeinde bittet um einen freiwilligen Zuschuss der Stadt Lauf in Höhe von 10% der veranschlagten Gesamtkosten, mithin 102.000,00 Euro.

 

Ein Zuschuss für Kirchengemeinden ist in den aktuell gültigen Förderrichtlinien nicht aufgenommen und nicht geregelt. Gleichartige Anträge der Kirchengemeinden wurden bislang allenfalls analog den aktuellen Förderrichtlinien gewährt.

Eine mögliche Genehmigung behandelt daher der Kultur- und Sportausschuss bzw. der Stadtrat außerhalb der gültigen Förderrichtlinie.

 

Zudem hat der Stadtrat mit Beschluss vom 27. Juli 2023 im Rahmen der Konsolidierung des Haushalts entschieden, keine Fördermittel im Rahmen der Investitionsförderung für Kirchen in den Haushalt 2024 aufzunehmen.

 

Aufgrund der vorstehenden Gründe schlägt die Verwaltung vor, den Antrag insgesamt abzulehnen.


 

Gesetzliche Grundlagen: keine

 

Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt