Beschluss:
Der Kultur- und
Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der von der Evang. Luth.
Kirchengemeinde Lauf zur Sanierung der Christuskirche beantragte
Investitionszuschuss in Höhe von 102.000,00 Euro wird nicht gewährt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen.
Mit
Schreiben vom 27. Oktober 2023 stellt das Evangelisch-Lutherische Pfarramt Lauf
einen Antrag auf Bezuschussung der Sanierung der Christuskirche.
Die
Kirche plant einen kirchlichen Veranstaltungsort für Lauf und Umgebung.
Multimedial und flexibel. Gemäß den Angaben der Kirchengemeinde dient die
Christuskirche nicht nur als Kirche, sondern wird durch die Sanierung auch ihr
größter Veranstaltungsraum.
Die
angegebene Kostenschätzung zur Maßnahme beträgt 1.020.000,00 Euro (Stand Sommer
2023), der Eigenanteil der Kirchgemeinde einschließlich Darlehen liegt bei 50%.
Die
Evang. Luth. Kirchengemeinde bittet um einen freiwilligen Zuschuss der Stadt
Lauf in Höhe von 10% der veranschlagten Gesamtkosten, mithin 102.000,00 Euro.
Ein
Zuschuss für Kirchengemeinden ist in den aktuell gültigen Förderrichtlinien
nicht aufgenommen und nicht geregelt. Gleichartige Anträge der Kirchengemeinden
wurden bislang allenfalls analog den aktuellen Förderrichtlinien gewährt.
Eine
mögliche Genehmigung behandelt daher der Kultur- und Sportausschuss bzw. der
Stadtrat außerhalb der gültigen Förderrichtlinie.
Zudem
hat der Stadtrat mit Beschluss vom 27. Juli 2023 im Rahmen der Konsolidierung
des Haushalts entschieden, keine Fördermittel im Rahmen der
Investitionsförderung für Kirchen in den Haushalt 2024 aufzunehmen.
Aufgrund
der vorstehenden Gründe schlägt die Verwaltung vor, den Antrag insgesamt
abzulehnen.
Gesetzliche Grundlagen: keine
Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt