Betreff
Freibad: Neuerlass einer Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 6/082/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Erlass der Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird beschlossen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Einführung einer Tageskarte für Familien und Teilfamilien

 

 

Im Jahr 2023 hat die Stadt Lauf eine neue Gebührensatzung für das Freibad erlassen.

Im Zuge dessen wurde angeregt, für die Gäste auch ein Familien-Tagesticket einzuführen.

 

Ein Tagesticket für einen Erwachsenen kostet aktuell 5,00 Euro;

ein Tagesticket für Schüler etc. 2,50 Euro.

 

Nach Vergleichen mit umliegenden Bädern schlägt die Verwaltung folgende Neueinführung in der Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf vor:

 

§ 4 (1) NEU:

 

ae) Tagesticket Familie

      (vgl. § 7, beschränkt auf 2 Erwachsene und max. 4 Kinder bis 16 Jahren)             13,00 €

 

af) Tagesticket Teilfamilie

     (vgl. § 7, beschränkt auf 1 Erwachsener und max. 4 Kinder bis 16 Jahren)              8,50 €

 

Gem. vorgeschlagener Preisstaffelung lohnt sich der Kauf eines Teil-/Familientickets bereits ab dem zweiten (eigenen) Kind.

 

Die Anzahl der zur Mitnahme berechtigten Kinder höher festzusetzen - bzw. analog der Regelung zu Familien-Dauerkarten unbeschränkt zu belassen - würde nach Ansicht der Verwaltung verstärkt dazu führen, dass Kinder, welche nicht der eigenen Familie angehören, unrechtmäßig Zutritt erhalten könnten. Die Familienzugehörigkeit kann direkt an der Freibadkasse vom dortigen Personal nicht umfassend und eindeutig überprüft werden. Insofern könnte es leicht zu Umgehungen der Regelungen kommen. Zudem steht zu befürchten, dass die Begleitperson die ihr obliegende Aufsichtspflicht im sicherheitsrechtlichen Kontext nicht mehr im notwendigen Umfang gewährleisten kann.

 

Des Weiteren wird vorgeschlagen, den Badegästen Tischtennisschläger und -bälle gegen Pfand zur Nutzung der im Freibad vorhandenen Tischtennisplatten zur Verfügung zu stellen.

 

Hierzu wäre folgendes einzuführen:

 

§ 8 (2) NEU:

 

Pfandgebühr Tischtennisschläger (1 Paar) inkl. 2 Tischtennisbällen:                          10,00 €

 

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzung gem. Beschlussvorschlag.

 

Gesetzliche Grundlagen: Ortsrecht

 

Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt: keine