Betreff
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des Kommandanten und stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heuchling
Vorlage
FB 3/073/2024
Aktenzeichen
RB 3/Rh
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Aufgrund der Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Simonshofen am 26.01.2024 wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt:

 

Kommandant:                                                  Herr Andreas STECHER

                                                                               Neunkirchener Straße 32, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

Stellv. Kommandant:                                     Herr Alexander BAUM

                                                                               Patrizierstraße 9, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am 02.02.2024 die Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heuchling statt.

 

Die Wahl des Feuerwehrkommandanten erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Dieses besteht einerseits aus der Wahl selbst, um den Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der Mannschaft zu verleihen. Im zweiten Schritt erfolgt das sog. „Bestätigungsverfahren“ durch die Stadt Lauf a. d. Pegnitz.

 

Die Wahlen des Kommandanten und des stellv. Kommandanten führten zu folgendem Ergebnis:

 

Kommandant:                                                  Herr Andreas STECHER

                                                                               Neunkirchener Straße 32, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

Stellv. Kommandant:                                     Herr Alexander BAUM

                                                                               Patrizierstraße 9, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

Die Wahl erfolgte jeweils einstimmig. Damit wurden sowohl der Kommandant als auch der stellv. Kommandant in ihrem Amt bestätigt. Die Zustimmung und Bestätigung des Kreisbrandinspektors (KBI) und des Kreisbrandrates (KBR) liegen bereits vor.

 

Gesetzliche Grundlagen: Bayerisches Feuerwehrgesetz

 

Finanzielle Auswirkungen: keine