Beschluss:
Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss
empfiehlt dem Stadtrat:
- Die Gebührensatzung für die Kindertagesstätten
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zum 01.09.2024 in der vorgelegten Form wird
beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Anpassungen an die Tarifsteigerungen
sollen jährlich erfolgen.
In der Kinder-, Jugend- und
Seniorenausschusssitzung vom 13.03.2018 wurde der Beschluss gefasst, die
Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten im zweijährigen Turnus an die
Tarifsteigerungen anzupassen.
Die letzte Gebührenerhöhung
erfolgte ab September 2022, demnach wären die Gebühren ab September 2024 wieder
an die zwischenzeitlich bekannten Tariferhöhungen anzupassen. Um auf den
prozentualen Anstieg des allgemeinen Preisniveaus zu reagieren, sollte die
Betreuungsgebühr zusätzlich um die aktuelle Inflationsrate erhöht werden.
Hieraus ergäbe sich eine Gebührenerhöhung um insgesamt 8,7 Prozent.
Die Gebührensatzung wurde
entsprechend aktualisiert. In der (Anlage 1) werden die beiden Fassungen so
weit möglich inhaltlich passend gegenübergestellt.
Damit zukünftige
Gebührenanpassungen sozialverträglich an aktuelle Tarif- und Preissteigerungen
angepasst werden können, empfiehlt die Verwaltung, eine jährliche
Gebührenanpassung einzuführen.
Gesetzliche Grundlagen: Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
Finanzielle Auswirkungen: keine