Betreff
Neuerlass Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten
Vorlage
FB 4/073/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Die Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zum 01.09.2024 in der vorgelegten Form wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Die Anpassungen an die Tarifsteigerungen sollen jährlich erfolgen.

 

 

In der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschusssitzung vom 13.03.2018 wurde der Beschluss gefasst, die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten im zweijährigen Turnus an die Tarifsteigerungen anzupassen.

 

Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte ab September 2022, demnach wären die Gebühren ab September 2024 wieder an die zwischenzeitlich bekannten Tariferhöhungen anzupassen. Um auf den prozentualen Anstieg des allgemeinen Preisniveaus zu reagieren, sollte die Betreuungsgebühr zusätzlich um die aktuelle Inflationsrate erhöht werden. Hieraus ergäbe sich eine Gebührenerhöhung um insgesamt 8,7 Prozent.

 

Die Gebührensatzung wurde entsprechend aktualisiert. In der (Anlage 1) werden die beiden Fassungen so weit möglich inhaltlich passend gegenübergestellt.

 

Damit zukünftige Gebührenanpassungen sozialverträglich an aktuelle Tarif- und Preissteigerungen angepasst werden können, empfiehlt die Verwaltung, eine jährliche Gebührenanpassung einzuführen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen: Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG)

 

Finanzielle Auswirkungen: keine