Betreff
Neuerlass Benutzungssatzung für die städtischen Kindertagesstätten
Vorlage
FB 4/072/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Benutzungssatzung für Kindertagesstätten der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zum 01.09.2024 in der vorgelegten Form wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Satzung wurde rechtlich und in Bezug auf organisatorische Abläufe aktualisiert. In der Anlage werden die beiden Fassungen soweit möglich inhaltlich passend gegenübergestellt. Die Benutzungssatzung soll zu Beginn des neuen Kindergartenjahres, also ab 01. September 2024, in Kraft treten.

 

Gesetzliche Grundlagen: Vollzug der Gemeindeordnung (GO)

 

Finanzielle Auswirkungen: keine