Betreff
Ganztagsausbau – Ausbau und Erweiterung der Ganztagesbetreuung in Grundschulen, Erfüllung des Rechtsanspruches
Vorlage
FB 4/071/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung, die offene Ganztagsschule an den Laufer Grundschulen Heuchling und Grundschule II zum nächstmöglichen Zeitpunkt bedarfsgerecht auszubauen. Zwingend notwendige bauliche Anpassungen am Bestand sind vorzunehmen, entsprechende Anträge sind bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen und bestehende Kooperationsverträge fristgerecht zu kündigen. Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird eine zentrale Ferienbetreuung angeboten. Alle vergaberechtlich notwendigen Ausschreibungen, auch für die Mittelschule II, sind durchzuführen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den kommenden Haushalten einzuplanen und Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

Mit dem Beschluss des Ganztagsförderungsgesetzes wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter flächendeckend und bedarfsgerecht ab dem 01. August 2026 eingeführt, das bedeutet neben dem qualitativen Ausbau zugleich eine Veränderung der vorhandenen Angebotsstruktur der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.

 

Es soll ein umfassendes Bildungs- und Erziehungsangebot geschaffen werden, das sich auf den gesamten Tagesablauf bezieht. Die Erweiterung der Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler steht dabei im Vordergrund.

 

In der Ganztagesbetreuung soll eine Verknüpfung von schulischen Lernformen und außerunterrichtlichen Lernangeboten umgesetzt werden. Die Gestaltung des Schulalltags soll dabei Elemente der Bildung, Erziehung und Betreuung umfassen.

 

Konzeption der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder

 

             Verlässliche ganztägige Betreuung bis 16 Uhr (ausgenommen Schließtage)

             Sport-, Spiel- und Freizeitangebote

             Förderangebote

             Hausaufgabenbetreuung

             Musische und künstlerische Förderung

             Sozialverhalten und –kompetenz stärken

             Kommunikation, Sprach- und Leseförderung

             Selbständigkeit und Eigenverantwortung fördern

             Förderung von Wahrnehmung, Konzentration und Kreativität

             Themenbezogene Arbeitsgemeinschaften / Projekte

             Ferienbetreuung

             Mittagstisch

 

Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ hat der Gesetzgeber einen subjektiven Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter im SGB VII verankert.

 

Eckpunkte des Ganztagsförderungsgesetzes:

-              Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote von 8 Stunden (inkl. Unterrichtszeit)

-              Sicherstellung der Betreuung an allen fünf Werktagen

-              Ferienbetreuung (ausgenommen Schließzeiten von maximal 20 Schließtagen)

-              Keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme

 

Rechtsansprucherfüllende Betreuungsmodelle:

-              Hort

-              Offener Ganztag

-              Gebundener Ganztag

-              Verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung

-              Kooperativer Ganztag

 

Gemäß Beschlussfassung des Stadtrates Lauf a.d.Pegnitz vom 29.11.2023 soll eine Betreuungsquote im Stadtgebiet in Anlehnung an die Empfehlung des Sozialministeriums von 79 % erreicht werden. Nachfolgend werden die aktuellen Betreuungsmodelle sowie die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Ganztagsanspruches aufgeführt:

 

Grundschule Heuchling

Die verlängerte Mittagsbetreuung soll nach einer Elternumfrage und im Einvernehmen mit der Schulleitung zu einer offenen Ganztagsschule umgewandelt werden. Mit der Umsetzung werden ca. 100 neue Ganztagesplätze geschaffen, womit die Betreuungsquote im Schulsprengel der Grundschule Heuchling bei 69,93 % läge. Die Ganztagsräume können, vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken, unter Heranziehung des fiktiven Summenraumprogramms im Bestandsgebäude untergebracht werden. Die Raumgestaltung bzw.  -belegung findet in enger Abstimmung mit der Schulfamilie, dem Staatlichen Schulamt und der Regierung von Mittelfranken statt. Mit dem Kooperationspartner und der Schule wird ein pädagogisches Konzept in Hinblick auf das “Schulprofil Inklusion“ für den Offenen Ganztag erarbeitet. Für die Mittagsverpflegung wird eine Ausgabeküche geplant.

 

Grundschule I

Die verlängerte Mittagsbetreuung an der Grundschule in Rudolfshof könnte bei Bedarf zu einer verlängerten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 Uhr angepasst werden. Dies hätte im Schulsprengel der Grundschule Rudolfshof und Kunigund eine Betreuungsquote von 85,15 % zur Folge. Aktuell besteht, laut Schulleitung, noch kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Dennoch werden die Bedarfe durch regelmäßige Abfragen ermittelt, um bei der Entstehung des Bedarfs rechtzeitig handeln zu können.

 

Grundschule II

Am Schulstandort der Bertleinschule soll zukünftig unter dem Namen „Bertlein Campus“ das gesamte Angebot der Ganztagsbetreuung durch einen gemeinsamen Kooperationspartner erbracht werden. Bereits zum Schuljahr 2024/25 soll die Trägerausschreibung für den gebundenen Ganztag erfolgen, ab 2025/26 sollen dann die Mittagsbetreuungsgruppen der GS II Bertlein in offene Ganztagesklassen „umgewandelt“ werden. Hierdurch werden ca. 100 neue Rechtsanspruch erfüllende Ganztagesplätze geschaffen und die Betreuungsquote im Schulsprengel der Bertleinschule auf  75,84 % erhöht.

 

Der offene Ganztag in der Mittelschule II Bertlein soll ab den Schuljahr 2024/25 pädagogisch mit dem Schülercafé ergänzt werden. Aufgrund des vergaberechtlichen Erfordernisses ist eine öffentliche Ausschreibung des Trägers notwendig. Hierdurch entfällt für den Sachaufwandsträger die Umsatzbesteuerung (§ 2b) und es werden Personalkosten eingespart.

 

Ferienbetreuung

Ein weiterer Baustein zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung ist die Ausweitung der Ferienbetreuung, in Ergänzung zum bereits bestehenden Ferienprogramm, in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner durch geschultes pädagogisches Personal.

-              Zentrale Ferienbetreuung an jeweils wechselnden Schulstandorten

-              Betreuung 8-16 Uhr

-              Maximal 20 Schließtage

-              Online-Anmeldung

-              Mind. Wochenbuchung

-              Durchführungsgarantie

-              Zusammenarbeit mit regionalen Anbietern z.B. Vereine, Freibad, VHS, City-Scouts, JUZ, Museum ect.

-              Keine Mitfinanzierung durch die Gemeinde

-              Auf Basis von Elternbeiträgen

Gesetzliche Grundlagen: Der Rechtsanspruch ist bundesgesetzlich im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt.

 

Finanzielle Auswirkungen: künftige jährliche Mehrbelastung aufgrund der kommunalen Mitfinanzierung in Höhe von 20.000 – 35.000 €