Beschluss:
Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung, die offene Ganztagsschule an den Laufer Grundschulen Heuchling und Grundschule II zum nächstmöglichen Zeitpunkt bedarfsgerecht auszubauen. Zwingend notwendige bauliche Anpassungen am Bestand sind vorzunehmen, entsprechende Anträge sind bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen und bestehende Kooperationsverträge fristgerecht zu kündigen. Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird eine zentrale Ferienbetreuung angeboten. Alle vergaberechtlich notwendigen Ausschreibungen, auch für die Mittelschule II, sind durchzuführen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den kommenden Haushalten einzuplanen und Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Mit dem Beschluss des
Ganztagsförderungsgesetzes wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und
Betreuung für Kinder im Grundschulalter flächendeckend und bedarfsgerecht ab
dem 01. August 2026 eingeführt, das bedeutet neben dem qualitativen Ausbau
zugleich eine Veränderung der vorhandenen Angebotsstruktur der
Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.
Es soll ein umfassendes Bildungs-
und Erziehungsangebot geschaffen werden, das sich auf den gesamten Tagesablauf
bezieht. Die Erweiterung der Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen
und Schüler steht dabei im Vordergrund.
In der Ganztagesbetreuung soll
eine Verknüpfung von schulischen Lernformen und außerunterrichtlichen
Lernangeboten umgesetzt werden. Die Gestaltung des Schulalltags soll dabei
Elemente der Bildung, Erziehung und Betreuung umfassen.
Konzeption der Ganztagesbetreuung
für Grundschulkinder
• Verlässliche
ganztägige Betreuung bis 16 Uhr (ausgenommen Schließtage)
• Sport-,
Spiel- und Freizeitangebote
• Förderangebote
• Hausaufgabenbetreuung
• Musische
und künstlerische Förderung
• Sozialverhalten
und –kompetenz stärken
• Kommunikation,
Sprach- und Leseförderung
• Selbständigkeit
und Eigenverantwortung fördern
• Förderung
von Wahrnehmung, Konzentration und Kreativität
• Themenbezogene
Arbeitsgemeinschaften / Projekte
• Ferienbetreuung
• Mittagstisch
Mit dem „Gesetz zur ganztägigen
Förderung von Kindern im Grundschulalter“ hat der Gesetzgeber einen subjektiven
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter im SGB VII verankert.
Eckpunkte des
Ganztagsförderungsgesetzes:
- Ganztägige
Bildungs- und Betreuungsangebote von 8 Stunden (inkl. Unterrichtszeit)
- Sicherstellung
der Betreuung an allen fünf Werktagen
- Ferienbetreuung
(ausgenommen Schließzeiten von maximal 20 Schließtagen)
- Keine
Verpflichtung zur Inanspruchnahme
Rechtsansprucherfüllende
Betreuungsmodelle:
- Hort
- Offener
Ganztag
- Gebundener
Ganztag
- Verlängerte
Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung
- Kooperativer
Ganztag
Gemäß Beschlussfassung des
Stadtrates Lauf a.d.Pegnitz vom 29.11.2023 soll eine Betreuungsquote im
Stadtgebiet in Anlehnung an die Empfehlung des Sozialministeriums von 79 %
erreicht werden. Nachfolgend werden die aktuellen Betreuungsmodelle sowie die
geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Ganztagsanspruches aufgeführt:
Grundschule Heuchling
Die verlängerte Mittagsbetreuung
soll nach einer Elternumfrage und im Einvernehmen mit der Schulleitung zu einer
offenen Ganztagsschule umgewandelt werden. Mit der Umsetzung werden ca. 100
neue Ganztagesplätze geschaffen, womit die Betreuungsquote im Schulsprengel der
Grundschule Heuchling bei 69,93 % läge. Die Ganztagsräume können,
vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken, unter
Heranziehung des fiktiven Summenraumprogramms im Bestandsgebäude
untergebracht werden. Die Raumgestaltung bzw.
-belegung findet in enger Abstimmung mit der Schulfamilie, dem
Staatlichen Schulamt und der Regierung von Mittelfranken statt. Mit dem
Kooperationspartner und der Schule wird ein pädagogisches Konzept in Hinblick auf
das “Schulprofil Inklusion“ für den Offenen Ganztag erarbeitet. Für
die Mittagsverpflegung wird eine Ausgabeküche geplant.
Grundschule I
Die verlängerte Mittagsbetreuung
an der Grundschule in Rudolfshof könnte bei Bedarf zu einer verlängerten
Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 Uhr angepasst werden. Dies
hätte im Schulsprengel der Grundschule Rudolfshof und Kunigund eine
Betreuungsquote von 85,15 % zur Folge. Aktuell besteht, laut
Schulleitung, noch kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Dennoch werden die
Bedarfe durch regelmäßige Abfragen ermittelt, um bei der Entstehung des Bedarfs
rechtzeitig handeln zu können.
Grundschule II
Am Schulstandort der
Bertleinschule soll zukünftig unter dem Namen „Bertlein Campus“ das gesamte
Angebot der Ganztagsbetreuung durch einen gemeinsamen Kooperationspartner
erbracht werden. Bereits zum Schuljahr 2024/25 soll die Trägerausschreibung für
den gebundenen Ganztag erfolgen, ab 2025/26 sollen dann die
Mittagsbetreuungsgruppen der GS II Bertlein in offene Ganztagesklassen
„umgewandelt“ werden. Hierdurch werden ca. 100 neue Rechtsanspruch erfüllende
Ganztagesplätze geschaffen und die Betreuungsquote im Schulsprengel der
Bertleinschule auf 75,84 % erhöht.
Der offene Ganztag in der
Mittelschule II Bertlein soll ab den Schuljahr 2024/25 pädagogisch mit dem
Schülercafé ergänzt werden. Aufgrund des vergaberechtlichen
Erfordernisses ist eine öffentliche Ausschreibung des Trägers notwendig.
Hierdurch entfällt für den Sachaufwandsträger die Umsatzbesteuerung (§ 2b) und
es werden Personalkosten eingespart.
Ferienbetreuung
Ein weiterer Baustein zur
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung ist die Ausweitung der
Ferienbetreuung, in Ergänzung zum bereits bestehenden Ferienprogramm, in
Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner durch geschultes pädagogisches
Personal.
- Zentrale
Ferienbetreuung an jeweils wechselnden Schulstandorten
- Betreuung
8-16 Uhr
- Maximal
20 Schließtage
- Online-Anmeldung
- Mind.
Wochenbuchung
- Durchführungsgarantie
- Zusammenarbeit mit
regionalen Anbietern z.B. Vereine, Freibad, VHS, City-Scouts, JUZ, Museum ect.
- Keine
Mitfinanzierung durch die Gemeinde
- Auf Basis von Elternbeiträgen
Gesetzliche Grundlagen: Der Rechtsanspruch ist bundesgesetzlich im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt.
Finanzielle Auswirkungen: künftige jährliche Mehrbelastung aufgrund der kommunalen Mitfinanzierung in Höhe von 20.000 – 35.000 €