Betreff
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die städt. Sing- und Musikschule
Vorlage
FB 4/070/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kinder-, Jungend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Die Gebührensatzung für die städtische Sing- und Musikschule Lauf wird zum 01.09.2024 in der vorgelegten Form beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Tariferhöhungen sollen jährlich angepasst werden.

 

Die letzte Gebührenanpassung für die Sing- und Musikschule erfolgte für das Schuljahr 2023/2024. Am 13.12.2022 hat der Stadtrat beschlossen, die Tariferhöhungen im Rhythmus von zwei Jahren anzupassen. Aufgrund der Personalkostenentwicklung schlägt die Verwaltung vor, bereits zum Schuljahr 2024/2025 die Gebühren anzupassen, um eine sozial unverträgliche Erhöhung 2025 zu vermeiden. Um auch auf den prozentualen Anstieg des allgemeinen Preisniveaus zu reagieren, sollte die Gebühr zusätzlich zu den Tariferhöhungen (5,5 %) um die aktuelle Inflationsrate (3,2 %) erhöht werden. Hieraus ergäbe sich eine Gebührenerhöhung um insgesamt 8,7 Prozent.

 

Unterrichteinheit pro Woche

Ab September 2024

Einzelunterricht 30 Minuten

86 Euro

Einzelunterricht 45 Minuten

128 Euro

Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Minuten)

51 Euro

Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Minuten)

66 Euro

Gruppenunterricht mit 3 Schülern (45 Minuten)

45 Euro

Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Minuten)

35 Euro

Ensembleunterricht

36 Euro

Grundkurs

27 Euro

Kooperationsstunde in den Einrichtungen

67 Euro

 

Die Verwaltung schlägt vor, auch um den Haushalt zu entlasten, die tariflichen Anpassungen jährlich anzugleichen.

 

Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG)