Beschluss:
Der Kinder-, Jungend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
- Die Gebührensatzung für die städtische Sing- und Musikschule Lauf wird zum 01.09.2024 in der vorgelegten Form beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Tariferhöhungen sollen jährlich angepasst werden.
Die letzte Gebührenanpassung für
die Sing- und Musikschule erfolgte für das Schuljahr 2023/2024. Am 13.12.2022
hat der Stadtrat beschlossen, die Tariferhöhungen im Rhythmus von zwei Jahren
anzupassen. Aufgrund der Personalkostenentwicklung schlägt die Verwaltung vor,
bereits zum Schuljahr 2024/2025 die Gebühren anzupassen, um eine sozial
unverträgliche Erhöhung 2025 zu vermeiden. Um auch auf den prozentualen Anstieg
des allgemeinen Preisniveaus zu reagieren, sollte die Gebühr zusätzlich zu den
Tariferhöhungen (5,5 %) um die aktuelle Inflationsrate (3,2 %) erhöht werden.
Hieraus ergäbe sich eine Gebührenerhöhung um insgesamt 8,7 Prozent.
Unterrichteinheit pro Woche |
Ab September 2024 |
Einzelunterricht 30 Minuten |
86 Euro |
Einzelunterricht 45 Minuten |
128 Euro |
Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Minuten) |
51 Euro |
Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Minuten) |
66 Euro |
Gruppenunterricht mit 3 Schülern (45 Minuten) |
45 Euro |
Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Minuten) |
35 Euro |
Ensembleunterricht |
36 Euro |
Grundkurs |
27 Euro |
Kooperationsstunde in den Einrichtungen |
67 Euro |
Die Verwaltung schlägt vor, auch
um den Haushalt zu entlasten, die tariflichen Anpassungen jährlich
anzugleichen.
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Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG)