Betreff
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des Kommandanten und stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Simonshofen
Vorlage
FB 3/072/2024
Aktenzeichen
FB 3/Rh
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Aufgrund der Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Simonshofen am 26.01.2024 wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt:

 

Kommandant:                                                  Herr Andreas OTZMANN

                                                                               Hüllstraße 9, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

Stellv. Kommandant:                                     Herr Frank WIELAND

                                                                               Bachgasse 16a, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am 26.01.2024 die Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Simonshofen statt.

 

Die Wahl des Feuerwehrkommandanten erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Dieses besteht einerseits aus der Wahl selbst, um den Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der Mannschaft zu verleihen. Im zweiten Schritt erfolgt das sog. „Bestätigungsverfahren“ durch die Stadt Lauf a. d. Pegnitz.

 

Die Wahlen des Kommandanten und des stellv. Kommandanten führten zu folgendem Ergebnis:

 

Kommandant:                                                  Herr Andreas OTZMANN

                                                                               Hüllstraße 9, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

Stellv. Kommandant:                                     Herr Frank WIELAND

                                                                               Bachgasse 16a, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

Die Wahl erfolgte jeweils einstimmig. Die Zustimmung und Bestätigung des Kreisbrandinspektors (KBI) und des Kreisbrandrates (KBR) liegen bereits vor.

Anlage

1 Bestätigung KBI und KBR vom 02.02.2024

 

 

Gesetzliche Grundlagen: Bayerisches Feuerwehrgesetz

 

Finanzielle Auswirkungen: keine