Beschluss:
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Ergebnis der überörtlichen
Prüfung der Jahresrechnungen 2016 bis 2019 der Glockengießer-Spitalstiftung St.
Leonhard zu Lauf a.d.Pegnitz durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
in Form des Prüfungsberichtes vom 07.12.2022
Ebenso hat der Stadtrat Kenntnis von den Erledigungen der Prüfungsfeststellungen durch die Verwaltung gegenüber dem Landratsamt Nürnberger Land. Der Stadtrat beschließt damit die Anerkennung der Erledigung aller Prüfungsfeststellungen gemäß der beigefügten Zusammenstellung.
Beratung und Beschlussfassung über die Bereinigung der
Prüfungsfeststellungen
Art. 20 Abs. 3 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) in
Verbindung mit Art. 105 und Art. 106 der Gemeindeordnung for den Freistaat
Bayern (Gemeindeordnung – GO)
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ggf. im Zuge der
Erledigung der Feststellungen und werden dabei gesondert beschrieben.
Personelle Auswirkungen ergeben sich nicht
Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die
Jahresrechnungen der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard zu Lauf
a.d.Pegnitz für die Jahre 2016 bis einschließlich 2019 überörtliche geprüft;
der Prüfungsbericht vom 07.12.2022 (eingegangen am 11.01.2023) liegt auch der
Rechtsaufsicht beim LRA Nürnberger Land vor.
Die Jahresrechnungen 2016 bis 2019 wurden gemäß Art. 102 Abs. 3 GO vom Stadtrat in den Sitzungen vom 26.04.2018, 24.09.2020, 29.10.2020 und 23.11.2023 festgestellt und die Entlastung erteilt. Eine Zusammenstellung der Textziffern und ihrer Erledigung ist beigefügt. Eine zusammenfassende Stellungnahme wird nach Beschlussfassung dem LRA übersandt werden