Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Aufgrund der stellv. Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Weigenhofen am 21.12.2023 wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt:
Stellv. Kommandant: Herr
Michael Buchner
Weigenhofener Hauptstraße 6a
Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am
15.11.2023 die Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr Weigenhofen statt.
Die Wahl des Feuerwehrkommandanten erfolgt in einem
2-stufigen Verfahren. Dieses besteht einerseits aus der Wahl selbst, um den
Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der
Mannschaft zu verleihen. Im zweiten Schritt erfolgt das sog.
„Bestätigungsverfahren“ durch die Stadt Lauf a. d. Pegnitz.
Die Wahl des Kommandanten und des stellv.
Kommandanten führten zu folgendem Ergebnis:
Kommandant: Herr
Florian KIEBS
Gänsgasse
16, 91207 Lauf a. d. Pegnitz
Der bisherige Amtsinhaber (Kommandant) wurde damit
in seiner Funktion bestätigt. Die Zustimmung und Bestätigung des
Kreisbrandinspektors (KBI) und des Kreisbrandrates (KBR) liegen bereits vor.
Daraufhin wurde mit Beschluss des Stadtrates vom
12.12.2023 Herr Florian Kiebs als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr
Weigenhofen bestätigt.
Nachdem im Rahmen der Dienstversammlung am
15.11.2023 sich keiner der Anwesenden bereit erklärt hat, den Posten des
stellv. Kommandanten übernehmen zu wollen, wurde die Dienstversammlung mit der
Bitte beendet, in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehr Weigenhofen nochmals
nach einem geeigneten Bewerber zu suchen.
Am 21.12.2023 wurde eine weitere Dienstversammlung
der Freiwilligen Feuerwehr Weigenhofen terminiert.
Hier führte die Wahl des stellv. Kommandanten zu
folgendem Ergebnis:
Stellv. Kommandant: Herr Michael BUCHNER
Weigenhofener
Hauptstraße 6a
Damit wurde einstimmig ein neuer stellv. Kommandant
gewählt.
Die Zustimmung und Bestätigung des
Kreisbrandinspektors (KBI) und des Kreisbrandrates (KBR) liegen bereits vor.
Anlage
1 Bestätigung KBI und KBR vom 09.01.2024
Gesetzliche Grundlagen: Bayerisches Feuerwehrgesetz
Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt: keine