Betreff
Gemeinde Kalchreuth - Bebauungsplan mit Grünordnung sowie 9. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan "Solarpark Steinwiesen"
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/288/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark Steinwiesen“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan „Solarpark Steinwiesen“ – im Parallelverfahren – wird zur Kenntnis genommen.
  2. Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

 

Der Geltungsbereich/Änderungsbereich liegt östlich von Kalchreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken). Im Geltungsbereich mit zwei Teilflächen befinden sich die Flurnummern 1552 (Teilfläche), 1553 (Teilfläche), 1554 (Teilfläche), 1557, 1558/2, 1559, 1560, 1561, 1562, 1563, 1565/2, 1566/2, 1567/2, 1568/2 und 1569 der Gemarkung Kalchreuth. Der Geltungsbereich der beiden Teilflächen umfasst insgesamt 4,7 ha.

 

Lage des Vorhabens

Geltungsbereich des Vorhabens

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden von der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark Steinwiesen“ und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.

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Anlagen in Session:

Begründung Bebauungsplan mit Grünordnung „Solarpark Steinwiesen“
Begründung 9. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan „Solarpark Steinwiesen“