Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
- Die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark Steinwiesen“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan „Solarpark Steinwiesen“ – im Parallelverfahren – wird zur Kenntnis genommen.
- Äußerungen werden nicht vorgebracht.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines
Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um
dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Der Geltungsbereich/Änderungsbereich liegt östlich
von Kalchreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken).
Im Geltungsbereich mit zwei Teilflächen befinden sich die Flurnummern 1552
(Teilfläche), 1553 (Teilfläche), 1554 (Teilfläche), 1557, 1558/2, 1559, 1560,
1561, 1562, 1563, 1565/2, 1566/2, 1567/2, 1568/2 und 1569 der Gemarkung
Kalchreuth. Der Geltungsbereich der beiden Teilflächen umfasst insgesamt 4,7
ha.
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Lage des Vorhabens |
Geltungsbereich des Vorhabens |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
werden von der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark
Steinwiesen“ und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt. Die
Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.
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Anlagen in Session:
Begründung Bebauungsplan mit Grünordnung „Solarpark
Steinwiesen“
Begründung 9. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan „Solarpark
Steinwiesen“