Betreff
Bebauungsplan Nr. 114 "Beerbacher Weg"
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
FB 5/287/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz beschließt:

 

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

 

2.    Die bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage aufgeführt.

Die in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr.114 „Beerbacher Weg“ in der Fassung vom 06.02.2024 wird beschlussmäßig gebilligt.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 24.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 “Beerbacher Weg“ sowie die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Vom 21.11.2023 bis zum 22.12.2023 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 13.11.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan nach § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 22.12.2023 abzugeben.

 

Die eingegangenen Äußerungen wurden von der Verwaltung geprüft und ausführliche Stellungnahmen und Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die in Anlage 2 tabellarisch aufgeführt sind.

 

Die Verwaltung bittet, die einzelnen Beschlussvorschläge zu beschließen und den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 „Beerbacher Weg“ beschlussmäßig zu billigen.

 

Im weiteren Verfahrensablauf können dann die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Anlagen:       Anlage 1 Beteiligung nach § 3 (1) BauGB

Anlage 2 Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, Abwägungs- und Beschlussvorschlag

Anlage 3 Bebauungsplanentwurf vom 06.02.2024

In Session:    Begründung mit Umweltbericht vom 06.02.2024

                        Baugrundgutachten vom 29.04.2022

                        Schalltechnische Untersuchung der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH,

vom 05.11.2021