Nach den überwiegend von negativen Prognosen geprägten ersten beiden
Quartalen des Jahres 2023 blieben auch im dritten Quartal 2023 die
gesamtwirtschaftlichen Prognosen (vgl. ifo Geschäftsklimaindex) eher
pessimistisch. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz konnte trotz verhaltener
Gesamtstimmung insbesondere bei der Gewerbesteuer deutliche Zuwächse
verzeichnen. Auch haben sich in Bezug auf den Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer die Beträge positiv entwickelt und es muss lediglich mit
„Mindereinnahmen“ von rund 150.000 Euro gerechnet werden. Die Inflationsrate ist im September 2023 auf
4,5 % gesunken, nachdem sie im Juli 2023 und August 2023 noch über 6% (6,2 %
bzw. 6,1 %) lag.
Der Vollzug des Haushaltes 2023 der im April 2023 beschlossen wurde und
dessen rechtsaufsichtliche Würdigung mit der entsprechenden Genehmigung der
genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung Ende Juli erfolgte,
lief auch im dritten Quartal innerhalb der erwartbaren Bandbreiten. Vereinzelte
Planabweichung konnten im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung ermöglicht
werden. Nach aktuellem Stand ist auch aufgrund der positiven Entwicklung bei
der Gewerbesteuer der Haushaltsausgleich 2023 nicht gefährdet.
Gleichwohl ist die finanzielle Situation nach wie vor angespannt. Die
durch die Kommunen zu tragenden Kosten stiegen und steigen weiterhin. Es ist
daher nach wie vor unerlässlich, die Ausgaben kritisch zu hinterfragen und die
Einnahmesituation laufend neu zu bewerten.
VERWALTUNGSHAUSHALT
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Ansatz: 21.191.500,00 Euro Ist: 10.860.812,00 Euro
Einkommensteuer-Ersatz
Ansatz: 1.598.478,00 Euro Ist: 723.355,00 Euro
Anteil an der Umsatzsteuer
Ansatz: 2.370.524,00 Euro Ist: 1.256.297,00 Euro
Gerade bei der für die Stadt inzwischen größten Einnahmeposition, dem
Beteiligungsaufkommen an der Einkommensteuer zeigen die Entwicklungen im
dritten Quartal, dass die Berechnungsgrundlage für die Zahlung der Rate für das
4. Quartal darstellt, zeigte sich, dass der geplante Haushaltsansatz für 2023
nur um rd. 150.000,00 Euro verfehlt werden wird.
Gewerbesteuer/Gewerbesteuerumlage
Ansatz 2023 |
vorl. Ergebnis 31.12. |
VJ-Zeitraum |
Ist 30.09.2023 |
15.000.000,00 |
17.069.291,60 |
13.370.357,89 |
12.369.521,80 |
Bislang zeigen sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer weiterhin
positiv. Die Aufwüchse des Jahres 2023 begründen sich überwiegend aus
Anpassungen der Steuermessbeträge einzelner Unternehmen. Auch wenn es sich bei
den größten Steigerungen um Einzelfälle handelt, dürfen wir feststellen, dass
die Gewerbesteuer überraschend stabil ist und die ursprünglichen Schätzungen
eingetreten und sogar übertroffen wurden. Dieses Zwischenergebnis kann als
positives Signal gewertet werden.
Realsteuern
Grundsteuer A
Ansatz: 66.000,00 Euro Ist: 64.752,30 Euro
Grundsteuer B
Ansatz: 2.942.700,00 Euro Ist: 2.905.537,25 Euro
Hundesteuer
Ansatz: 93.000,00 Euro Ist: 86.686,86
Euro
Bei den Realsteuern gibt es keine signifikanten Abweichungen zum
Haushaltsplan.
Anteil am Grunderwerbsteuer-Aufkommen
Ansatz: 550.000,00 Euro Ist: 290.359,70
Euro
Die bisherigen Zahlungen liegen deutlich unter dem Haushaltsansatz für
2023 (550.000,00 Euro). Sie spiegeln den aktuell rückläufigen Trend auf dem
Immobilienmarkt wider. Bei gleichbleibender Lage zeichnen sich hier
Mindereinnahmen ab.
Kommunalanteil am örtlichen
Kfz.-Steueraufkommen
261.300,00 Euro
Der Betrag
entspricht den vier angekündigten Raten zu je 65.325 Euro.
Sonstige Steuereinnahmen/Art. 7 FAG
Ansatz: 487.000,00 Euro Ist: 364.566,00
Euro
Die Zuwendungen nach Art. 7 FAG bleiben mit Einnahmen von 486.085,39
Euro praktisch unverändert zum Vorjahr (487.908,96 Euro). Die Zuwendung wird in
vier Raten zur Auszahlung gebracht. Die ersten drei Raten mit je 121.522,00
Euro sind im ersten und zweiten Quartal eingegangen.
Schlüsselzuweisungen
3.639.688,00 Euro
Die
Schlüsselzuweisungen bewegten sich im Jahr 2023 mit 3.639.688,00 Euro deutlich
über den Zuweisungen des Jahres 2022 (2.579.148,00 Euro).
Kreisumlage
Ansatz: 16.385.760,00 Euro Ist: 10.923.836,56 Euro
Der Betrag bildet die Zahlungsbeträge an den Landkreis Nürnberger Land
ab, die turnusmäßig zum 25. eines Monats überwiesen werden müssen. Der Hebesatz
beträgt im Jahr 2023 44%
Budgetberichte
Verwaltungshaushalt und Controlling
Es zeigt sich, dass die bereits implementierten Steuerungs- und
Kontrollinstrumente wie z.B. Budgetberichte, Ampellisten Kassenprüferworkflow
usw. gut funktionieren. Der weitere Ausbau und die Etablierung neuer Standards,
auch und vor allem im Kontext der Digitalisierung ist zwingend notwendig. Ein
weiterer Meilenstein wurde mit der bereichsweisen Einführung des elektronischen
Rechnungseingangsbuches in der zweiten Jahreshälfte 2023 erreicht.
VERMÖGENSHAUSHALT
Begonnene und unaufschiebbare Investitionen werden fortlaufend
weitergeführt (z. B. Bertleinschule, Jugendzentrum, Energetische Sanierung
Schule Rudolfshof usw.). Die Generalsanierung der Bertleinschule (Bauabschnitt
Ib) und die des Jugendzentrums stehen kurz vor Ihrem Abschluss.
ALLGEMEINES/SONSTIGES
Ø
Bürgschaften/kreditähnliche Rechtsgeschäfte
Hier hat sich gegenüber dem letzten Bericht nichts verändert.
Ø
Rücklagen
Ø
Schulden
p
Aus der Kreditermächtigung des Jahres 2022 (*)
die im Schuldenstand 2023 inkludiert ist, standen zum 30.09.2023 noch
4.236.369,13 Euro zur Verfügung.
Ø
Liquidität
Kassenkredite waren im 3. Quartal 2023 noch nicht erforderlich. Die
notwendige Liquidität konnte im Kontenverbund und unter Zuhilfenahme diverser
Rücklagen aufrechterhalten werden.