Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und
Personalausschuss beschließt:
Dem Segelflug Club Lauf e.V.
wird die Verwendung des farbigen Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur
Nutzung auf dem neuen Segelflugzeug nach Art. 4 Abs. 3 GO genehmigt.
Das Wappen ist in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiederzugeben. Die Genehmigung wird ausschließlich für den genannten Zweck erteilt.
Mit Antrag vom 27.11.2023 hat
der Segelflug Club Lauf e.V. mitgeteilt, dass er das Stadtwappen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in
unveränderter Form auf einem neu angeschafften Segelflugzeug verwenden möchten.
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat
das Flugzeug im Rahmen der Vereinsförderung bezuschusst, der Erste
Bürgermeister Thomas Lang ist „Taufpate“ der Maschine.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Verwendung des Stadtwappens keine Bedenken, wenn das städtische Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben wird.