Betreff
Antrag auf Nutzung des Stadtwappens der Stadt Lauf - Segelflug Club Lauf e.V.
Vorlage
FB 6/080/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

Dem Segelflug Club Lauf e.V. wird die Verwendung des farbigen Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Nutzung auf dem neuen Segelflugzeug nach Art. 4 Abs. 3 GO genehmigt.

 

Das Wappen ist in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiederzugeben. Die Genehmigung wird ausschließlich für den genannten Zweck erteilt.

 

Mit Antrag vom 27.11.2023 hat der Segelflug Club Lauf e.V. mitgeteilt, dass er das  Stadtwappen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in unveränderter Form auf einem neu angeschafften Segelflugzeug verwenden möchten.

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat das Flugzeug im Rahmen der Vereinsförderung bezuschusst, der Erste Bürgermeister Thomas Lang ist „Taufpate“ der Maschine.

 

Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Verwendung des Stadtwappens keine Bedenken, wenn das städtische Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben wird.