Betreff
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberger Land; Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
FB 3/066/2023
Aktenzeichen
FB 3/Rh
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss stimmt der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 0.1122.7130 (Verkehrsüberwachung – Zuweisung für lfd. Zwecke und dgl.) in Höhe von 25.000 € zu.

 

Aufgrund des Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2022 mit 10.061,88 € für die Kommunale Verkehrsüberwachung wurden in den Haushalt 2023 auf die Haushaltsstelle 0.1122.7130 Mittel in Höhe von 50.000 € nach bestem Wissen und Gewissen eingestellt.

 

Die aktuelle Betrachtung ergibt für das 1. Halbjahr 2023 bereits Ausgaben in Höhe von 76.159,71 €. Für diese Ansatzüberschreitung wurden überplanmäßige Mittel in Höhe von 26.200 € gewährt, so dass nach der Abrechnung für das 2. Halbjahr 2023 nur noch 40,29 € zur Verfügung stehen. Mit diesen Mitteln kann die Abrechnung für das 3. Quartal in Höhe von 3.738,48 €, geschweige denn die Abrechnung für das 4. Quartal nicht beglichen werden. Die überplanmäßigen Ausgaben errechnen sich wie folgt:

 

Besondere Entgelte

Schlussrechnung 2022

3.848,06 €

Besondere Entgelte 1. Quartal

01.01.2023 – 31.03.2023

32.835,10 €

Besondere Entgelte 2. Quartal

01.04.2023 – 30.06.2023

28.269,51 €

Besondere Entgelte 3. Quartal

01.07.2023 – 30.09.2023

3.738,48 €

Besondere Entgelte 4. Quartal

Hochrechnung KVÜ

21.000,00 €

Kosten Räumlichkeiten

 

11.207,04 €

 

 

 

kalkulierte Gesamtausgaben

 

100.898,19 €

 

 

 

abzüglich Haushaltsansatz

 

50.000,00 €

abzüglich bereitgestellter Mittel

 

26.200,00 €

 

 

 

überplanmäßig benötigte Mittel

 

24.698,19 €

 

Von Seiten der Verwaltung werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 25.000 € auf der Haushaltsstelle 0.1122.7130 für erforderlich gehalten.

 

Diese Ausgabensteigerung ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der besonderen Entgelte zurückzuführen. Diese wurden in der Zweckverbandssitzung zu Beginn des Jahres 2023 signifikant erhöht. So fallen beispielsweise beim ruhenden Verkehr je Überwachungsstunde nunmehr 50 € statt vorher 40 € und für die Sachbearbeitung pro Fall 11 € statt 7 € an. Im fließenden Verkehr je Überwachungsstunde 135 € statt vorher 118 € und für die Sachbearbeitung pro Fall 12 € statt 10 €.

 

Dies alleine führt im ruhenden Verkehr bei kalkulierten 5762 Überwachungsstunden zu Mehrausgaben von 57.620 € und bei kalkulierten 9.300 Fällen Sachbearbeitung zu Mehrausgaben von 37.200 €, zusammen 94.820 €.

 

Im fließenden Verkehr bei kalkulierten 900 Überwachungsstunden zu Mehrausgaben von 15.300 € und bei kalkulierten 3.716 Fällen Sachbearbeitung zu Mehrausgaben von 7.433 €, zusammen 22.733 €.

 

Nachdem im Gegenzug die Verwarngebühren nicht erhöht werden können und somit auf dem Vorjahresniveau stagnieren, kommt es zu einer deutlichen Ausgabenerhöhung. Trotz allem wird immer noch eine ca. 70-zig prozentige Deckung der Ausgaben erreicht.

 

Die Verwaltung wird zusammen mit dem Zweckverband Überlegungen anstellen, wie die Kostendeckung gesteigert werden kann. Der entsprechende Haushaltsansatz für 2024 wurde bereits auf der Grundlage höherer Ausgaben kalkuliert.

 

Gesetzliche Grundlagen: Satzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberger Land

 

Finanzielle Auswirkungen: siehe Erläuterungen