Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss stimmt der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 0.1122.7130 (Verkehrsüberwachung – Zuweisung für lfd. Zwecke und dgl.) in Höhe von 25.000 € zu.
Aufgrund des Rechnungsergebnisses für das
Haushaltsjahr 2022 mit 10.061,88 € für die Kommunale Verkehrsüberwachung wurden
in den Haushalt 2023 auf die Haushaltsstelle 0.1122.7130 Mittel in Höhe von
50.000 € nach bestem Wissen und Gewissen eingestellt.
Die aktuelle Betrachtung ergibt für das 1. Halbjahr
2023 bereits Ausgaben in Höhe von 76.159,71 €. Für diese Ansatzüberschreitung
wurden überplanmäßige Mittel in Höhe von 26.200 € gewährt, so dass nach der
Abrechnung für das 2. Halbjahr 2023 nur noch 40,29 € zur Verfügung stehen. Mit
diesen Mitteln kann die Abrechnung für das 3. Quartal in Höhe von 3.738,48 €,
geschweige denn die Abrechnung für das 4. Quartal nicht beglichen werden. Die
überplanmäßigen Ausgaben errechnen sich wie folgt:
Besondere Entgelte |
Schlussrechnung 2022 |
3.848,06 € |
Besondere Entgelte 1. Quartal |
01.01.2023 – 31.03.2023 |
32.835,10 € |
Besondere Entgelte 2. Quartal |
01.04.2023 – 30.06.2023 |
28.269,51 € |
Besondere Entgelte 3. Quartal |
01.07.2023 – 30.09.2023 |
3.738,48 € |
Besondere Entgelte 4. Quartal |
Hochrechnung KVÜ |
21.000,00 € |
Kosten Räumlichkeiten |
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11.207,04 € |
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kalkulierte Gesamtausgaben |
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100.898,19 € |
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abzüglich Haushaltsansatz |
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50.000,00 € |
abzüglich bereitgestellter Mittel |
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26.200,00 € |
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überplanmäßig benötigte Mittel |
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24.698,19 € |
Von Seiten der Verwaltung werden überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 25.000 € auf der Haushaltsstelle 0.1122.7130 für
erforderlich gehalten.
Diese Ausgabensteigerung ist im Wesentlichen auf die
Erhöhung der besonderen Entgelte zurückzuführen. Diese wurden in der
Zweckverbandssitzung zu Beginn des Jahres 2023 signifikant erhöht. So fallen
beispielsweise beim ruhenden Verkehr je Überwachungsstunde nunmehr 50 € statt
vorher 40 € und für die Sachbearbeitung pro Fall 11 € statt 7 € an. Im
fließenden Verkehr je Überwachungsstunde 135 € statt vorher 118 € und für die
Sachbearbeitung pro Fall 12 € statt 10 €.
Dies alleine führt im ruhenden Verkehr bei kalkulierten 5762 Überwachungsstunden zu Mehrausgaben von 57.620 € und bei kalkulierten 9.300 Fällen Sachbearbeitung zu Mehrausgaben von 37.200 €, zusammen 94.820 €.
Im fließenden Verkehr bei kalkulierten 900 Überwachungsstunden zu Mehrausgaben von 15.300 € und bei kalkulierten 3.716 Fällen Sachbearbeitung zu Mehrausgaben von 7.433 €, zusammen 22.733 €.
Nachdem im Gegenzug die Verwarngebühren nicht erhöht werden können und somit auf dem Vorjahresniveau stagnieren, kommt es zu einer deutlichen Ausgabenerhöhung. Trotz allem wird immer noch eine ca. 70-zig prozentige Deckung der Ausgaben erreicht.
Die Verwaltung wird zusammen mit dem Zweckverband Überlegungen anstellen, wie die Kostendeckung gesteigert werden kann. Der entsprechende Haushaltsansatz für 2024 wurde bereits auf der Grundlage höherer Ausgaben kalkuliert.
Gesetzliche Grundlagen: Satzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberger Land
Finanzielle Auswirkungen: siehe Erläuterungen