Betreff
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestatigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weigenhofen
Vorlage
FB 3/065/2023
Aktenzeichen
FB 3/RH
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Aufgrund der Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Weigenhofen am 15.11.2023 wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt:

 

Kommandant:                                                  Herr Florian KIEBS

                                                                               Gänsgasse 16, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

 

Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am 15.11.2023 die Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weigenhofen statt.

 

Die Wahl des Feuerwehrkommandanten erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Dieses besteht einerseits aus der Wahl selbst, um den Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der Mannschaft zu verleihen. Im zweiten Schritt erfolgt das sog. „Bestätigungsverfahren“ durch die Stadt Lauf a. d. Pegnitz.

 

Die Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten führten zu folgendem Ergebnis:

 

Kommandant:                                                  Herr Florian KIEBS

                                                                               Gänsgasse 16, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

Stellv. Kommandant:                                     offen

 

Der bisherige Amtsinhaber (Kommandant) wurde in seiner Funktion bestätigt.

 

Die Zustimmung und Bestätigung des Kreisbrandinspektors (KBI) und des Kreisbrandrates (KBR) liegen bereits vor.

 

 

Anlage

1 Bestätigung KBI und KBR vom 25.11.2023

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Bayerisches Feuerwehrgesetz

 

Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt: keine