Beschlussvorschlag:
„Der
Kultur- und Sportausschuss beschließt,
dem
TSV Neunhof 1925 e.V. für die
beantragten Baumaßnahmen, einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10
von Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 18.000,00 € zu
gewähren.
Der
Kultur- und Sportausschuss beschließt außerdem,
für
den TSV Neunhof 1925 e.V. die
Vorfinanzierung der nachweislich zugesagten Staatsfinanzierung des BLSV,
höchstens jedoch für 71.750,00 €, und zusätzlich die laufzeitabhängigen
Zwischenfinanzierungskosten zu übernehmen.
Die erforderlichen Mittel stehen im
Vermögenshaushalt unter HHSt 1.5500.9880 zur
Verfügung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere
zu veranlassen.“
Der TSV
Neunhof 1925 e.V. bittet mit Schreiben, zuletzt vom
Das vorhandene Sportheim reicht nach dem vom Bayerischen Fußballverband beschlossenen neuen Regularien (bei Heimspielen der Vollmannschaften 4 Mannschaften mit mindestens zwei Gastmannschaften / zukünftig Schiedsrichtergespanne mit 3 Personen) nicht mehr aus. Um einen ordentlichen Spielbetrieb und weitere Angebote (evtl. auch zusätzliche Sportarten) zu ermöglichen, sind mindestens eine weitere Schiedsrichterkabine mit Dusche, zwei Umkleidekabinen und ein Büro bzw. im OG ein großer Mehrzweckraum notwendig. Da sich der Verein ausschließlich über moderate Mitgliedsbeiträge finanziert, ist er auf die wirtschaftliche Unterstützung angewiesen. Durch Eigenleistungen der Mitglieder werden die Baukosten reduziert.
Für die vorgesehenen Baumaßnahmen sind gemäß Schreiben förderwürdige Baukosten von 180,000,00 € veranschlagt. Eine detaillierte Kostenaufstellung wird noch eingereicht.
Die Finanzierung ist wie folgt geplant:
Barmittel 25.000,00 €
Eigenleistung 1339 Arbeitsstunden à 10,00 € 13.390,00 €
Erhaltenen Spenden 860,00 €
Investitionszuschuss Stadt 18.000,00 €
Investitionszuschuss Kreis 12.000,00 €
Darlehen 39.000,00 €
Staatszuwendung BLSV 71.750,00 €
Gesamt: 180.000,00 €
Neben der direkten Bezuschussung durch die Stadt Lauf bittet der TSV Neunhof 1925 e.V. auch um die Vorfinanzierung der beantragten Staatszuwendung beim BLSV, deren Auszahlung erst nach einer Wartezeit erfolgen kann. Der Antrag beinhaltet auch die Übernahme der entstehenden, laufzeitabhängigen Kreditkosten, die vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme und deren Dauer bis zur vollständigen Rückzahlung durch den BLSV abhängig sind.
Die Verwaltung schlägt vor, die vorgesehene bauliche Maßnahmen mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 von Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 18.000 €, zu gewähren.
Die Verwaltung schlägt weiter vor, die Vorfinanzierung der beantragten Staatszuwendung beim BLSV über 71.750,00 € bei Vorlage der Zusage und zusätzlich die laufzeitabhängigen Zwischenfinanzierungskosten zu übernehmen.
Im Haushalt 2010 wurden insgesamt 500.000,00 € für die Bezuschussung von Investitionen zur Verfügung gestellt. Eine entsprechende Zuordnung zu den einzelnen HHSt (hier 1.5500.9880) wird im Nachtragshaushalt 2010 erfolgen.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen dieser Gesamtsumme für Investitionszuschüsse unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung. Sie müssen aber fremdfinanziert werden.