Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss
beschließt:
Die Stadt Lauf
a.d.Pegnitz lehnt den Bebauungsplan Nr. 28/29 „Eschenau-Nord –
Fach-marktzentrum, nördlich des Gymnasiums“ des Marktes Eckental ab, da nach
wie vor keine Aussagen vorliegen, wie sich das geplante Fachmarktzentrum
Eschenau-Nord auf die angrenzenden Städte und Gemeinden auswirkt und da
aufgrund der angestrebten Verkaufs-flächen negative Auswirkungen auf das
Mittelzentrum Lauf a.d.Pegnitz unmittelbar zu erwarten sind.
Die 4. Änderung des
Flächennutzungsplans des Marktes Eckental wird zur Kenntnis genommen.
Die Marktgemeinde
Eckental beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28/29 und der
im Parallelverfahren durchgeführten Änderung des Flächenutzungsplans die
Errichtung eines Fachmarktzentrums mit einem Lebensmittelmarkt, einem Bau-,
Wohn- und Gartenmarkt sowie einer Tankstelle im Ortsteil Eschenau
planungsrechtlich abzusichern.
Durch die Regierung
von Mittelfranken als höhere Landesplanungsbehörde wurde für dieses
Einzelhandelsgroßprojekt ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, an dem auch
die Stadt Lauf als Nachbargemeinde beteiligt wurde. Der Bauausschuss der Stadt
Lauf a.d.Pegnitz hat hierzu in seiner Sitzung vom 22.07.2008 folgenden
Beschluss gefasst:
„Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz lehnt das
geplante Fachmarktzentrum Eschenau-Nord im Markt Eckental in der vorgesehenen
Größenordnung ab, da keine Aussagen vorliegen, wie sich das Vorhaben auf die
angrenzenden Städte und Gemeinden auswirkt und aufgrund der angestrebten
Verkaufsflächen negative Auswirkungen auf das Mittelzentrum Lauf a.d.Pegnitz
unmittelbar zu erwarten sind.“
Das
Raumordnungsverfahren wurde mit der landesplanerischen Beurteilung vom
15.09.2008 durch die Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von
Mittelfranken abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass das Vorhaben unter
Beachtung gewisser Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung und
Landesplanung entspricht.
Die wesentliche
Maßgabe ist dabei eine Reduzierung der ursprünglich geplanten Verkaufsflächen
von insgesamt 11.260 m² auf 10.300 m².
|
Ursprünglich geplante Flächen |
Genehmigte Flächen |
|
Bau-, Wohn- und Gartenmarkt insgesamt |
8.760 m² |
max. 8.300 m² |
|
davon |
Bau- und Wohnmarkt, Kernsortiment |
5.760 m² |
max. 5.100 m² |
|
Gartenmarkt, Kernsortiment |
3.000 m² |
max. 2.650 m² |
davon |
- Gartenmarkt, Kalthalle |
600 m² |
600 m² |
|
- Gartenmarkt, umzäunte Freifläche |
1.200 m² |
1.200 m² |
|
- Gartenmarkt, überdachte Freifläche |
300 m² |
300 m² |
davon |
innenstadtrelevantes Randsortiment |
900 m² |
max. 550 m² |
Lebensmittelvollsortimenter einschl. Backshop |
2.500 m² |
max. 2.000 m² |
|
|
|
|
|
Gesamtverkaufsfläche |
11.260 m² |
10.300 m² |
Die in der
Landesplanerischen Untersuchung vorgegebenen Maßgaben einschließlich der
maximalen Verkaufsflächen wurden in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet. Das Vorhaben entspricht damit den Erfordernissen der
Raumordnung.
Allerdings liegen
nach wie vor keine detaillierten Aussagen vor, wie sich das Vorhaben auf die
angrenzenden Städte und Gemeinden auswirkt und ob aufgrund der angestrebten
Verkaufsflächen negative Auswirkungen auf das Mittelzentrum Lauf a.d.Pegnitz
unmittelbar zu erwarten sind, da die dem Raumordnungsverfahren zugrunde
gelegten Gutachten diesbezüglich nicht ergänzt wurden. Nachdem aber 70% des
Umsatzes des Wohn-, Bau- und Gartenmarktes (Lebensmittelmarkt 40 %) außerhalb
des Marktes Eckental generiert werden sollen, schlägt die Verwaltung vor,
konsequenterweise an der negativen Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren
festzuhalten.