Betreff
Bebauungsplan Nr. 28/29 "Eschenau-Nord - Fachmarktzentrum, nördlich des Gymnasiums" des Marktes Eckental und Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Bau GB
Vorlage
BA/020/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz lehnt den Bebauungsplan Nr. 28/29 „Eschenau-Nord – Fach-marktzentrum, nördlich des Gymnasiums“ des Marktes Eckental ab, da nach wie vor keine Aussagen vorliegen, wie sich das geplante Fachmarktzentrum Eschenau-Nord auf die angrenzenden Städte und Gemeinden auswirkt und da aufgrund der angestrebten Verkaufs-flächen negative Auswirkungen auf das Mittelzentrum Lauf a.d.Pegnitz unmittelbar zu erwarten sind.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Eckental wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Marktgemeinde Eckental beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28/29 und der im Parallelverfahren durchgeführten Änderung des Flächenutzungsplans die Errichtung eines Fachmarktzentrums mit einem Lebensmittelmarkt, einem Bau-, Wohn- und Gartenmarkt sowie einer Tankstelle im Ortsteil Eschenau planungsrechtlich abzusichern.

Durch die Regierung von Mittelfranken als höhere Landesplanungsbehörde wurde für dieses Einzelhandelsgroßprojekt ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, an dem auch die Stadt Lauf als Nachbargemeinde beteiligt wurde. Der Bauausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat hierzu in seiner Sitzung vom 22.07.2008 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz lehnt das geplante Fachmarktzentrum Eschenau-Nord im Markt Eckental in der vorgesehenen Größenordnung ab, da keine Aussagen vorliegen, wie sich das Vorhaben auf die angrenzenden Städte und Gemeinden auswirkt und aufgrund der angestrebten Verkaufsflächen negative Auswirkungen auf das Mittelzentrum Lauf a.d.Pegnitz unmittelbar zu erwarten sind.“

 

Das Raumordnungsverfahren wurde mit der landesplanerischen Beurteilung vom 15.09.2008 durch die Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Mittelfranken abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass das Vorhaben unter Beachtung gewisser Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.

Die wesentliche Maßgabe ist dabei eine Reduzierung der ursprünglich geplanten Verkaufsflächen von insgesamt 11.260 m² auf 10.300 m².

 

 

 

Ursprünglich geplante Flächen

Genehmigte Flächen

Bau-, Wohn- und Gartenmarkt insgesamt

8.760 m²

max. 8.300 m²

davon

Bau- und Wohnmarkt, Kernsortiment

5.760 m²

max. 5.100 m²

 

Gartenmarkt, Kernsortiment

3.000 m²

max. 2.650 m²

davon

- Gartenmarkt, Kalthalle

600 m²

600 m²

 

- Gartenmarkt, umzäunte Freifläche

1.200 m²

1.200 m²

 

- Gartenmarkt, überdachte Freifläche

300 m²

300 m²

davon

innenstadtrelevantes Randsortiment

900 m²

max. 550 m²

Lebensmittelvollsortimenter einschl. Backshop

2.500 m²

max. 2.000 m²

 

 

 

Gesamtverkaufsfläche

11.260 m²

10.300 m²

 

Die in der Landesplanerischen Untersuchung vorgegebenen Maßgaben einschließlich der maximalen Verkaufsflächen wurden in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Das Vorhaben entspricht damit den Erfordernissen der Raumordnung.

 

Allerdings liegen nach wie vor keine detaillierten Aussagen vor, wie sich das Vorhaben auf die angrenzenden Städte und Gemeinden auswirkt und ob aufgrund der angestrebten Verkaufsflächen negative Auswirkungen auf das Mittelzentrum Lauf a.d.Pegnitz unmittelbar zu erwarten sind, da die dem Raumordnungsverfahren zugrunde gelegten Gutachten diesbezüglich nicht ergänzt wurden. Nachdem aber 70% des Umsatzes des Wohn-, Bau- und Gartenmarktes (Lebensmittelmarkt 40 %) außerhalb des Marktes Eckental generiert werden sollen, schlägt die Verwaltung vor, konsequenterweise an der negativen Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren festzuhalten.