Betreff
Gewährung von Zulagen an Bedienstete der Stadtverwaltung
Vorlage
GS/019/2023
Aktenzeichen
033-GL/Re/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis, dass eine Entscheidungsbefugnis für die Gewährung von Zulagen nach den kommunalrechtlichen Vorschriften nicht möglich ist und somit auch keine Entscheidung durch einen beschließenden Ausschuss erfolgen kann.

 

  1. Der Stadtrat sieht auch weiterhin die Notwendigkeit, dass Zulagen (Arbeitsmarktzulage, Fachkräftezulage) im Rahmen der tarif- und besoldungsrechtlichen Möglichkeiten an Stadtbedienstete zur Personalbindung, Personalgewinnung und Mitarbeitermotivation gewährt werden können.

 

  1. Die Entscheidung über die Gewährung von Zulagen im Einzelfall obliegt der pflichtgemäßen Entscheidung des ersten Bürgermeisters. Dieser berichtet regelmäßig dem Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss – i. d. R. quartalsmäßig – über die Gewährung von den genannten Zulagen.

 

 

Die Angelegenheit wurde dem Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss bereits in der Sitzung am 22.06.2023 vorgelegt. Auf die Ausführungen der Beschlussvorlage (GS/006/2023) wird hiermit verwiesen.

 

Seitens des Ausschusses wurde darum gebeten, den Sachverhalt der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen, um auch von dortiger Seite eine Einschätzung des Sachverhalts zu erhalten.

 

Die Verwaltung hat der Rechtsaufsichtsbehörde den Sachverhalt schriftlich dargelegt (sh. nichtöffentliche Anlage 1). Mit Schreiben vom 08.11.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Auffassung der Verwaltung bestätigt (sh. nichtöffentliche Anlage 2).

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, entsprechend des bereits im Juni vorgelegten Vorschlags zu beschließen.

 

Rechtsgrundlagen:

Tarifrecht:                          § 17 Abs. 2 TVöD, § 18 TVöD, Fachkräfte-RL des VKA v. 12.11.2021

Beamtenrecht: Art. 60, 60a, 66, 67 BayBesG

 

Finanzielle Auswirkungen: im Rahmen der Personalkosten der jeweiligen HH-Ansätze