Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
- Der Stadtrat nimmt
Kenntnis, dass eine Entscheidungsbefugnis für die Gewährung von Zulagen
nach den kommunalrechtlichen Vorschriften nicht möglich ist und somit auch
keine Entscheidung durch einen beschließenden Ausschuss erfolgen kann.
- Der Stadtrat sieht auch
weiterhin die Notwendigkeit, dass Zulagen (Arbeitsmarktzulage,
Fachkräftezulage) im Rahmen der tarif- und besoldungsrechtlichen
Möglichkeiten an Stadtbedienstete zur Personalbindung, Personalgewinnung
und Mitarbeitermotivation gewährt werden können.
- Die Entscheidung über
die Gewährung von Zulagen im Einzelfall obliegt der pflichtgemäßen
Entscheidung des ersten Bürgermeisters. Dieser berichtet regelmäßig dem
Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss – i. d. R. quartalsmäßig –
über die Gewährung von den genannten Zulagen.
Die Angelegenheit wurde dem
Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss bereits in der Sitzung am
22.06.2023 vorgelegt. Auf die Ausführungen der Beschlussvorlage (GS/006/2023)
wird hiermit verwiesen.
Seitens des Ausschusses wurde
darum gebeten, den Sachverhalt der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen, um auch
von dortiger Seite eine Einschätzung des Sachverhalts zu erhalten.
Die Verwaltung hat der
Rechtsaufsichtsbehörde den Sachverhalt schriftlich dargelegt (sh.
nichtöffentliche Anlage 1). Mit Schreiben vom 08.11.2023 hat die
Rechtsaufsichtsbehörde die Auffassung der Verwaltung bestätigt (sh.
nichtöffentliche Anlage 2).
Die Verwaltung schlägt deshalb
vor, entsprechend des bereits im Juni vorgelegten Vorschlags zu beschließen.
Rechtsgrundlagen:
Tarifrecht: § 17 Abs. 2 TVöD, § 18 TVöD, Fachkräfte-RL des VKA v. 12.11.2021
Beamtenrecht: Art. 60, 60a, 66, 67 BayBesG
Finanzielle Auswirkungen: im Rahmen der Personalkosten der jeweiligen HH-Ansätze