Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Vorlage
RK/002/2023
Aktenzeichen
0201-RK/Wa.
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird erlassen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

 

Durch die Kommunalrechtsnovelle 2023 wird zum 01.01.2024 durch Art. 20a Abs. 2 Nr. 4 GO ein neuer Entschädigungstatbestand eingeführt. Demnach können nachgewiesene Betreuungskosten von ehrenamtlich tätigen Personen künftig dann ersetzt werden, wenn die Betreuungskosten auf Grund einer zur Wahrnehmung des Ehrenamts notwendigen Teilnahme an Sitzungen, Besprechungen und anderen Veranstaltungen erforderlich war und für denselben Zeitraum kein anderer Verdienstausfall nach Art. 20a Nrn. 1 und 2 GO geltend gemacht werden kann.

 

Geltend gemacht werden können Betreuungskosten für

 

-       Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

-       Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind und

-       Angehörige i.S.v. Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG mit festgestelltem Pflegegrad,

 

sofern diese im Haushalt der ehrenamtlich tätigen Person leben.

 

Die Kosten können dabei bis zu einem festzusetzenden Höchstbetrag ersetzt werden. Die Verwaltung schlägt hier vor, den Maximalbetrag entsprechend der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses festzusetzen. Diese erhalten pro Sitzungsstunde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 €.

 

Zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung ist eine entsprechende Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erforderlich,

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen: Art. 20a GO

Finanzielle Auswirkungen: ggf. Mehrausgaben bei den Aufwandsentschädigungen