Beschluss:
Der Stadtrat Lauf beschließt, die Bedarfsanerkennung von zusätzlich 20 Kinderkrippenplätze und 14 Kindergartenplätzen für den Neubau der 5-gruppige Kindertagesstätte in Heuchling.
Gem. Art. 7 BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs-
und -betreuungsgesetz) entscheiden Gemeinden unter Berücksichtigung der
Bedürfnisse der Eltern und Ihrer Kinder über die örtliche Bedarfsplanung für
eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung.
Mit Beschlussfassung vom 21.09.2020 beschloss der
Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss den Neubau einer 5-gruppigen
Kindertageseinrichtung in Heuchling. Damit den Voraussetzungen zur Förderung
des Kommunalen Hochbaus im Rahmen des Art. 10 BayFAG Rechnung getragen wird,
bedarf es einer Beschlussfassung zur Bedarfsanerkennung der Betreuungsplätze
durch den Stadtrat.
Die Einrichtung wird nach Abschluss der Baumaßnahme
über 66 Kindergarten- und 32 Krippenplätze verfügen. Davon werden 20 neue Krippenplätze
(12 Krippenplätze und 8 U3-Plätze aus der Kleinkindgruppe) und 14 neue
Kindergartenplätze (10 Ü3-Plätze aus der Kleinkindgruppe und 4 zusätzliche
Plätze im Kindergarten) geschaffen.
Im Einzelnen werden in der neuen Einrichtung 24 Krippenplätze, davon 2 Integrativplätze, 56 Kindergartenplätze, davon 4 Integrativplätze und 18 Plätze für eine Kleinkindgruppe, davon 1 Integrativplatz geschaffen. Die Kleinkindgruppe darf mit 8 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und mit 10 Plätzen für Kinder über drei Jahren besetzt werden.
Art. 7 BayKiBiG und Art. 10 BayFAG
Finanzielle Auswirkungen: keine