Betreff
Antrag des TSV Lauf e.V. auf Investitionszuschuss zur Erneuerung der Kegelbahnanlage
Vorlage
FB 6/079/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

 

Dem TSV Lauf e.V. wird für die Erneuerung der Kegelbahnanlage ein einmaliger richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 von Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 16.412,15 Euro gewährt.

 

Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsjahr 2025 unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

 

Mit Schreiben vom 06.11.2023 beantragt der TSV Lauf e.V. einen Investitionszuschuss zur Erneuerung der Kegelbahnanlage.

 

Die bestehende Kegelbahnanlage wurde im Januar 1990 fertiggestellt und zur Benutzung freigegeben. Die nunmehr seit 34 Jahren bestehende Anlage weist in der letzten Zeit vermehrt Mängel auf und es werden immer wieder Reparaturen fällig, so dass altersbedingt eine Erneuerung der Kegelbahnanlage für den Verein notwendig wird.

Auch hat sich in den letzten Jahren der Aufbau einer Kegelbahnanlage grundsätzlich geändert.

 

Nachdem die Abteilungen Gut Holz 23 und Gut Holz 66 des TSV Lauf e.V. überragende Erfolge bei Weltmeisterschaften u.a. erzielen, ist es für den Verein unabdingbar, diesen Abteilungen eine funktionstüchtige und moderne Kegelbahnanlage zur Verfügung zu stellen.

 

Auch wird durch den Verein eine hervorragende Nachwuchsarbeit geleistet, was mit den Erfolgen bei der Deutschen Jugendmeisterschaft 2023 ausgezeichnet wurde.

 

Der Verwaltung wurde seitens des Vereins ein Kostenvoranschlag für die Erneuerung der Kegelbahnanlage über 164.121,56 Euro vorgelegt.

 

Der eingereichte Kostenvoranschlag wurde seitens der Verwaltung auf Plausibilität hin geprüft. Die Verwaltung schlägt vor, für die geplante Maßnahme einen einmaligen richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 von Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 16.412,15 Euro zu gewähren.

 

Nach Rücksprache mit dem Vereinsvorstand wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass der Verein die Maßnahme frühestens im Jahr 2024 beginnt, so dass der Investitionsschuss bei der Stadt Lauf erst im Jahr 2025 abgerufen werden würde.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind daher im Haushaltsjahr 2025 unter HHst. 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen. 

Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauf

 

Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt