Betreff
Antrag des Sport-Klub Heuchling e.V. 1920 auf einen Investitionszuschuss für die durchgeführten baulichen Sanierungsmaßnahmen an den Sportanlagen (Dusche)
Vorlage
FB 1/181/2010
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt,

dem Sport-Klub Heuchling e.V. 1920 für die durchgeführten Baumaßnahmen, einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 3.429,88 €, zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel stehen bei HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.

 

     Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

     Der Sport-Klub Heuchling e.V. 1920 bittet mit Schreiben, zuletzt vom 23.04.2010, um einen Investitionszuschuss  für die durchgeführten baulichen Sanierungsmaßnahmen.

     Die Renovierung/ Instandsetzung der Duschen war notwendig, da sie nicht mehr zeitgemäß und überwiegend bereits nicht mehr funktionsfähig waren. Er bittet um einen 10 %-igen Zuschuss der Kosten in Höhe von 3.429,88 €.

 

     Für die bereits durchgeführten Baumaßnahmen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

     Sanierungs- und Umbaukosten:                                                         davon förderfähig

     Rohrsystem, Armaturen                                                                                        10.965,16 €

     Fliesen                                                                                                                    6.455,77 €

     Heizkörper                                                                                                              3.286,15 €

     Lüftung                                                                                                                    5.979,35 €

     Trennung in Männer- und Frauenbereich                                                                  7.612,37 €

                                                                                                                  

     Gesamt:                                                                                                                 34.298,80 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, die durchgeführten Maßnahmen mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 3.429,88 €, zu gewähren.

 

Im Haushalt 2010 wurden insgesamt 500.000,00 € für die Bezuschussung von Investitionen zur Verfügung gestellt. Eine entsprechende Zuordnung zu den einzelnen HHSt (hier 1.5500.9880) wird im Nachtragshaushalt 2010 erfolgen.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen dieser Gesamtsumme für Investitionszuschüsse unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.