Betreff
Antrag des Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. auf Investitionszuschuss für die Renovierung der Dunglagestätte
Vorlage
FB 6/078/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

 

Dem Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. wird für die Renovierung der Dunglagestätte ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 2.352,64 Euro gewährt.

 

Mit E-Mailschreiben vom 21.September 2023 beantragt der Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. einen Investitionszuschuss für die Renovierung der Dunglagestätte.

 

Der Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. ist ein Traditionsverein, der 1954 von engagierten Pferdefreunden gegründet wurde, die teilweise heute noch aktive Mitglieder sind. Seit dem wurde die vereinseigene Anlage immer weiter aus- und umgebaut, um das Angebot für die Mitglieder zu verbessern.

 

Der gemeinnützige Vereinszweck bildet sich in der Förderung des Reitsports. Komplett ehrenamtlich wird der Pensionsbetrieb organisiert und der Vereinszweck erfüllt. Es werden Turniere durchgeführt, Lehrgänge veranstaltet, ein Schwerpunkt liegt auf der Jugendförderung.

 

Zum Reitverein gehören nicht nur die Reitplätze, sondern auch der Stall, der die Pferde der Vereinsmitglieder und die Schulpferde beherbergt. Teil des Stalls ist die Dunglagestätte, die nach mehreren Jahrzehnten renoviert werden musste, um den aktuellen Standards zu entsprechen. Dabei wurde der Boden versiegelt und eine Umrandung aus Betonsteinen errichtet.

 

Der Verwaltung wurde bereits eine Rechnung über brutto 28.345,04 Euro vorgelegt. Die Rechnung wurde seitens der Verwaltung auf Plausibilität geprüft und es werden 28.345,04 Euro als förderfähige Gesamtkosten anerkannt. Die Verwaltung schlägt eine 10%ige Förderung gem. den Richtlinien zur Vereinsförderung vor.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 27.Juli 2023 wurde der jährliche Haushaltsansatz für 2024 für die Investitionsförderung für Vereine von 30.000,00 Euro auf 25.000,00 Euro gekürzt. Dies entspricht einem Wert von rund 17 %. Infolgedessen ist auch der aus diesem Topf zu zahlende Investitionsschuss um 17% zu kürzen, damit letztendlich allen Vereinen – die einen Antrag auf Investitionsförderung stellen - die gleichen Mittel zugutekommen.

 

Im vorliegenden Fall ergibt dies einen Förderbetrag in Höhe von 2.352,64 Euro, so dass die Verwaltung vorschlägt, diesen Betrag als Zuschuss an den Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. zur Auszahlung zu bringen.

 

Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauf

 

Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt