Beschluss:
Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:
Dem Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. wird für die Renovierung
der Dunglagestätte ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 2.352,64
Euro gewährt.
Mit E-Mailschreiben vom 21.September 2023 beantragt der Reit- und
Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. einen Investitionszuschuss für die Renovierung
der Dunglagestätte.
Der Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. ist ein Traditionsverein,
der 1954 von engagierten Pferdefreunden gegründet wurde, die teilweise heute
noch aktive Mitglieder sind. Seit dem wurde die vereinseigene Anlage immer
weiter aus- und umgebaut, um das Angebot für die Mitglieder zu verbessern.
Der gemeinnützige Vereinszweck bildet sich in der Förderung des
Reitsports. Komplett ehrenamtlich wird der Pensionsbetrieb organisiert und der
Vereinszweck erfüllt. Es werden Turniere durchgeführt, Lehrgänge veranstaltet,
ein Schwerpunkt liegt auf der Jugendförderung.
Zum Reitverein gehören nicht nur die Reitplätze, sondern auch der Stall,
der die Pferde der Vereinsmitglieder und die Schulpferde beherbergt. Teil des
Stalls ist die Dunglagestätte, die nach mehreren Jahrzehnten renoviert werden
musste, um den aktuellen Standards zu entsprechen. Dabei wurde der Boden
versiegelt und eine Umrandung aus Betonsteinen errichtet.
Der Verwaltung wurde bereits eine Rechnung über brutto 28.345,04 Euro
vorgelegt. Die Rechnung wurde seitens der Verwaltung auf Plausibilität geprüft
und es werden 28.345,04 Euro als förderfähige Gesamtkosten anerkannt. Die
Verwaltung schlägt eine 10%ige Förderung gem. den Richtlinien zur
Vereinsförderung vor.
Mit Stadtratsbeschluss vom 27.Juli 2023 wurde der jährliche
Haushaltsansatz für 2024 für die Investitionsförderung für Vereine von
30.000,00 Euro auf 25.000,00 Euro gekürzt. Dies entspricht einem Wert von rund
17 %. Infolgedessen ist auch der aus diesem Topf zu zahlende Investitionsschuss
um 17% zu kürzen, damit letztendlich allen Vereinen – die einen Antrag auf
Investitionsförderung stellen - die gleichen Mittel zugutekommen.
Im vorliegenden Fall ergibt dies einen Förderbetrag in Höhe von 2.352,64
Euro, so dass die Verwaltung vorschlägt, diesen Betrag als Zuschuss an den
Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. zur Auszahlung zu bringen.
Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauf
Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt