Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Satzung zur Änderung der Satzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a. d. Pegnitz wird erlassen. Die Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
An die Verwaltung ist vermehrt der Wunsch von
Hinterbliebenen herangetragen worden, ob ein Wiedererwerb (sprich die
Verlängerung des Grabnutzungsrechtes) auch für 5 Jahre möglich wäre.
Die Satzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf
sieht bisher lediglich eine 10-jährige Verlängerungsoption vor. Dieser lange
Verlängerungszeitraum ist nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß,
so dass dem Wunsch der Hinterbliebenen auf einen kürzeren Verlängerungszeitraum
entsprochen werden sollte.
Somit würden künftig eine 5-jährige und eine 10-jährige Verlängerungsoption zur Auswahl stehen.
Gesetzliche Grundlagen
Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO)
Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt
Evtl. Generierung von geringfügigen Mehreinnahmen