Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
- Für das Programmjahr 2024 werden im
Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ förderfähige Gesamtkosten
in Höhe von 875.000 € angemeldet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden
Anträge bei der Regierung von
Mittelfranken einzureichen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
entsprechenden Mittel für die im Städtebauförderungsprogramm „Lebendige
Zentren“ angemeldeten Maßnahmen im Haushaltsentwurf 2024 anzumelden. Über die
einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom zuständigen Gremium Einzelbeschlüsse unter
Vorbehalt der Finanzierung zu fassen.
1978
wurde die Stadt Lauf a.d.Pegnitz in die Städtebauförderung aufgenommen.
In den
förmlich festgelegten Sanierungsgebieten,
§ Sanierungsgebiet 1 = Östlich des Marktplatzes,
§ Sanierungsgebiet 2 = Altstadt rechts der Pegnitz,
§ Sanierungsgebiet 3 = Südliches Pegnitzufer.
wurden
in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, wie z.B.:
§ Altstadtumfahrung (Karlsstraße),
§ Parkhaus Simonshofer Straße mit 210 Stellplätzen,
§ Tiefgarage Zollschule mit 78 Stellplätzen,
§ Parkplatz Nürnberger Straße,
§ Erwerb und Umgestaltung zu Parkplätzen des ehemaligen
Ladebahnhofs,
§ Umgestaltung Oberer Marktplatz,
§ Umgestaltung des Unteren Marktplatzes mit Kirchenplatz
und Friedensplatz,
§ Umgestaltung Bahnhofsstraße,
§ Umgestaltung Johannisstraße mit Wasserbrücke und
Schlossplatz,
§ Umgestaltung Sichartstraße,
§ Umgestaltung Turnstraße,
§ Erweiterung Industriemuseum,
§ Umgestaltung „Am Graben“,
§ Unterführung am Bahnhof rechts mit Tunnelaufweitung,
§ Anna-Diez-Steg mit Bouleplatz,
§ Saarstraße,
§ Erwerb Teileigentum Hersbrucker Straße 12,
§ diverse Privatsanierungen.
Durch die Städtebauförderung ist die Altstadt als
Wohn- und Geschäftsstandort verbessert und gefestigt worden. Mit Blick auf die
wirtschaftlichen Auswirkungen der Städtebauförderung kann festgestellt werden,
dass diese Anschubfinanzierung ein Vielfaches an Gesamtinvestitionen auf
öffentlicher und privater Seite ausgelöst hat.
2013 erfolgte die Ausweisung des Sanierungsgebietes
Nr. 4 in Lauf Mitte. Seit 2013 wurden alle Sanierungsgebiete in Lauf Mitte (SG
1-4) im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
geführt.
Die Ziele des Programms orientierten sich an der
Schaffung von Funktionsvielfalt und Versorgungssicherheit in den Zentren, an
einem sozialen Zusammenhalt durch vielfältige Wohnformen und
Infrastruktureinrichtungen, an der Aufwertung des öffentlichen Raums, der
Optimierung einer stadtverträglichen Mobilität und einer partnerschaftlichen
Zusammenarbeit. Gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern,
Gewerbetreibenden und Bürgern sind Voraussetzung für eine positive Entwicklung
der Stadtzentren. Deshalb setzte das Programm auf öffentlich-private
Kooperation in den Zentren mit intensiver Zusammenarbeit der Kommunen mit
Bürgern, Haus- und Grundstückseigentümern, Unternehmen und Gewerbetreibenden,
Kulturschaffenden und Vereinen sowie lokalen Institutionen.
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wurde zur
Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen eingesetzt, die zur Erhaltung und
Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als
Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen.
Die Zielsetzungen des Programms werden seit 2020 im
Programm „Lebendige
Zentren“ gebündelt.
Die Stadt Lauf wird mit den Sanierungsgebieten 1- 4 nun in diesem Programm
weitergeführt.
Ziel des Programms "Lebendige Zentren – Erhalt
und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne" ist es, die Stadt- und
Ortsmitten zu bewahren und zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten
für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln.
Mit seinem integrierten Ansatz zielt das Programm auf
die Bewältigung der Herausforderungen von Innenstädten, Stadtteilzentren und
Ortskernen, die durch Funktionsverluste, Gebäudeleerstände und abnehmende
Nutzungsintensitäten bedroht sind.
Für die Programmaufstellung 2024 werden von der
Verwaltung folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
Erweiterungsgebiet und gebietsübergreifend:
Private Sanierungen |
15.000 € |
Entsiegelungskonzepte, Umsetzungen |
25.000 € |
Gesamt |
40.000 € |
Sanierungsgebiet 1 „Östlich des Marktplatzes“
Gesamterwerb Miteigentumsanteile Hersbrucker Str. 12 350.000 €
Gesamt 350.000 €
Sanierungsgebiet 2 „Altstadt rechts der Pegnitz“:
Neugestaltung
Mangplatz bis Hersbrucker Tor mit barrierefreiem Übergang |
220.000 € |
Barrierefreie
Übergänge Oberer Marktplatz und Johannisstr. |
75.000 € |
Brunnen
Oberer Marktplatz |
100.000 € |
Möblierung/Begrünung
Marktplatz |
60.000 € |
Machbarkeit
Steg/Altstadtverbindung |
15.000 € |
Bauhofarealnachnutzung/Pegnitzterrassen
|
15.000 € |
485.000 € |
Gesamt |
875.000 € |
Aus den Gesamtkosten der für 2024 anzumeldenden
Maßnahmen in Höhe von 875.000 € kann
die Stadt Lauf a.d.Pegnitz max. 60% Zuschuss erhalten.
In den Fortschreibungsjahren 2025 – 2027 und weitere
könnten z.B. folgende Maßnahmen angemeldet werden:
·
Barrierefreie
Übergänge Oberer Marktplatz/Johannisstraße,
·
Städtebauliche
Neugestaltung an der Kreuzung Briver Allee/
Hersbrucker Straße,
·
Umgestaltung
„Altung“,
·
Umgestaltung
Zeltnerplatz,
·
Fußweg
zwischen Bauhofareal/Industriemuseum und
Schleifmühle (Altstadtverbindung),
·
Neuordnung
Parkplatz Pegnitzwiese Nord,
·
Umgestaltung
der Glockengießerstraße,
·
Umgestaltung
der Wäschgasse,
·
Umgestaltung
Sichartstraße West.
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Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt