Betreff
Jahresanmeldung Städtebauförderung 2024 für das Städtebauforderungsprogramm "Lebendige Zentren"
Vorlage
FB 5/281/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Für das Programmjahr 2024 werden im Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 875.000 € angemeldet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge bei der Regierung von
Mittelfranken einzureichen.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für die im Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ angemeldeten Maßnahmen im Haushaltsentwurf 2024 anzumelden. Über die einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom zuständigen Gremium Einzelbeschlüsse unter Vorbehalt der Finanzierung zu fassen.

 

 

 

1978 wurde die Stadt Lauf a.d.Pegnitz in die Städtebauförderung aufgenommen.

 

In den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten,

§  Sanierungsgebiet 1 = Östlich des Marktplatzes,

§  Sanierungsgebiet 2 = Altstadt rechts der Pegnitz,

§  Sanierungsgebiet 3 = Südliches Pegnitzufer.

 

wurden in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, wie z.B.:

§  Altstadtumfahrung (Karlsstraße),

§  Parkhaus Simonshofer Straße mit 210 Stellplätzen,

§  Tiefgarage Zollschule mit 78 Stellplätzen,

§  Parkplatz Nürnberger Straße,

§  Erwerb und Umgestaltung zu Parkplätzen des ehemaligen Ladebahnhofs,

§  Umgestaltung Oberer Marktplatz,

§  Umgestaltung des Unteren Marktplatzes mit Kirchenplatz und Friedensplatz,

§  Umgestaltung Bahnhofsstraße,

§  Umgestaltung Johannisstraße mit Wasserbrücke und Schlossplatz,

§  Umgestaltung Sichartstraße,

§  Umgestaltung Turnstraße,

§  Erweiterung Industriemuseum,

§  Umgestaltung „Am Graben“,

§  Unterführung am Bahnhof rechts mit Tunnelaufweitung,

§  Anna-Diez-Steg mit Bouleplatz,

§  Saarstraße,

§  Erwerb Teileigentum Hersbrucker Straße 12,

§  diverse Privatsanierungen.

 

Durch die Städtebauförderung ist die Altstadt als Wohn- und Geschäftsstandort verbessert und gefestigt worden. Mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Städtebauförderung kann festgestellt werden, dass diese Anschubfinanzierung ein Vielfaches an Gesamtinvestitionen auf öffentlicher und privater Seite ausgelöst hat.

 

2013 erfolgte die Ausweisung des Sanierungsgebietes Nr. 4 in Lauf Mitte. Seit 2013 wurden alle Sanierungsgebiete in Lauf Mitte (SG 1-4) im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ geführt.

 

Die Ziele des Programms orientierten sich an der Schaffung von Funktionsvielfalt und Versorgungssicherheit in den Zentren, an einem sozialen Zusammenhalt durch vielfältige Wohnformen und Infrastruktureinrichtungen, an der Aufwertung des öffentlichen Raums, der Optimierung einer stadtverträglichen Mobilität und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und Bürgern sind Voraussetzung für eine positive Entwicklung der Stadtzentren. Deshalb setzte das Programm auf öffentlich-private Kooperation in den Zentren mit intensiver Zusammenarbeit der Kommunen mit Bürgern, Haus- und Grundstückseigentümern, Unternehmen und Gewerbetreibenden, Kulturschaffenden und Vereinen sowie lokalen Institutionen.

 

„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wurde zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen eingesetzt, die zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen.

 

Die Zielsetzungen des Programms werden seit 2020 im Programm „Lebendige Zentren“ gebündelt. Die Stadt Lauf wird mit den Sanierungsgebieten 1- 4 nun in diesem Programm weitergeführt.

 

Ziel des Programms "Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne" ist es, die Stadt- und Ortsmitten zu bewahren und zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln.

Mit seinem integrierten Ansatz zielt das Programm auf die Bewältigung der Herausforderungen von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen, die durch Funktionsverluste, Gebäudeleerstände und abnehmende Nutzungsintensitäten bedroht sind.

 

Für die Programmaufstellung 2024 werden von der Verwaltung folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

 

 

Erweiterungsgebiet und gebietsübergreifend:

Private Sanierungen

15.000 €

Entsiegelungskonzepte, Umsetzungen

25.000 €

Gesamt

40.000 €

 

Sanierungsgebiet 1 „Östlich des Marktplatzes“

 

Gesamterwerb Miteigentumsanteile Hersbrucker Str. 12                                       350.000 €

 

Gesamt                                                                                                                                                      350.000 €

 

Sanierungsgebiet 2 „Altstadt rechts der Pegnitz“:

 

Neugestaltung Mangplatz bis Hersbrucker Tor mit barrierefreiem Übergang

220.000 €

Barrierefreie Übergänge Oberer Marktplatz und Johannisstr.

75.000 €

Brunnen Oberer Marktplatz

100.000 €

Möblierung/Begrünung Marktplatz

60.000 €

Machbarkeit Steg/Altstadtverbindung

15.000 €

Bauhofarealnachnutzung/Pegnitzterrassen

15.000 €

Gesamt

485.000 €

 

Gesamt

875.000 €

 

Aus den Gesamtkosten der für 2024 anzumeldenden Maßnahmen in Höhe von 875.000 kann die Stadt Lauf a.d.Pegnitz max. 60% Zuschuss erhalten.

 

In den Fortschreibungsjahren 2025 – 2027 und weitere könnten z.B. folgende Maßnahmen angemeldet werden:

 

·         Barrierefreie Übergänge Oberer Marktplatz/Johannisstraße,

·         Städtebauliche Neugestaltung an der Kreuzung Briver Allee/
Hersbrucker Straße,

·         Umgestaltung „Altung“,

·         Umgestaltung Zeltnerplatz,

·         Fußweg zwischen Bauhofareal/Industriemuseum und
Schleifmühle (Altstadtverbindung),

·         Neuordnung Parkplatz Pegnitzwiese Nord,

·         Umgestaltung der Glockengießerstraße,

·         Umgestaltung der Wäschgasse,

·         Umgestaltung Sichartstraße West.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt