Betreff
Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf a.d. Pegnitz auf einen Investitionszuschuss für den Ersatzneubau eines Gemeindehauses bei der Christuskirche
Vorlage
FB 1/179/2010
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kultur - und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

„Der Stadtrat beschließt

 

der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf a.d. Pegnitz für den Ersatzneubau des Gemeindehauses an der Christuskirche einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss von 10 von Hundert der nachgewiesenen, förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch 125.000,00 €, zu gewähren.

Im Haushalt 2010 wurden insgesamt 500.000,00 € für die Bezuschussung von Investitionen zur Verfügung gestellt. Eine entsprechende Zuordnung zu den einzelnen HHSt (hier 1.3700.9880) wird im Nachtragshaushalt 2010 erfolgen.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen dieser Gesamtsumme für Investitionszuschüsse zur Verfügung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. “

 

     Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf a.d. Pegnitz bittet, zuletzt mit Schreiben vom 14.03.2010, um einen Investitionszuschuss für den Ersatzneubau eines Gemeindehauses für die Stadtteilarbeit und die zuletzt deutlich gestiegene Betreuung des gottesdienstlichen und Gemeindelebens im Stadtteil Lauf links mit einem hohen Anteil an sozial Schwachen sowie Menschen mit Migrationshintergrund. 

     Das Bauprojekt soll auf dem vorhandenen Grundstück  „Ecke Christian-Schwab-Straße / Martin-Luther-Straße“ schräg versetzt zur Christuskirche entstehen. Die veranschlagten Kosten betragen voraussichtlich 1.250.000,00 €. Zur Finanzierung kommen Mittel der Landeskirche über insgesamt 570.000,00 €, die an eine Bezuschussung durch die Stadt gekoppelt sind. Der Eigenanteil der Kirchengemeinde beträgt 555.000,00 €, für den bereits über 130.000,00 € an Spenden eingegangen sind.

     Die Verwaltung schlägt vor, einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss von 10 v. H. der nachgewiesenen, förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch 125.000,00 €, zu gewähren.

Im Haushalt 2010 wurden insgesamt 500.000,00 € für die Bezuschussung von Investitionen zur Verfügung gestellt. Eine entsprechende Zuordnung zu den einzelnen HHSt (hier 1.3700.9880) wird im Nachtragshaushalt 2010 erfolgen.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen dieser Gesamtsumme für Investitionszuschüsse zur Verfügung.