Betreff
Antrag des Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. auf Investitionszuschuss für die Reparatur des Reithallendaches
Vorlage
FB 6/073/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

 

Dem Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. wird für die Reparatur des Reithallendaches ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 4.874,40 Euro gewährt.

 

Mit E-Mailschreiben vom 21.September 2023 beantragt der Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. einen Investitionszuschuss für die Reparatur des Reithallendaches.

 

Der Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. ist ein Traditionsverein, der 1954 von engagierten Pferdefreunden gegründet wurde, die teilweise heute noch aktive Mitglieder sind. Seit dem wurde die vereinseigene Anlage immer weiter aus- und umgebaut, um das Angebot für die Mitglieder zu verbessern.

 

Der gemeinnützige Vereinszweck bildet sich in der Förderung des Reitsports. Komplett ehrenamtlich wird der Pensionsbetrieb organisiert und der Vereinszweck erfüllt. Es werden Turniere durchgeführt, Lehrgänge veranstaltet, ein Schwerpunkt liegt auf der Jugendförderung.

 

Die Reithalle wurde bereits in den 60iger Jahren erbaut. Vor ca. 10 Jahren wurde das Dach der Reithalle mit viel Eigenleistung durch den Verein erneuert. Leider hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass das Material der Dachbleche fehlerhaft war. Die Beschichtung ist durch die Sonne beschädigt und das Dach rostet. Bedauerlicherweise ist die Firma, von der das Material für die Dacherneuerung bezogen wurde, zwischenzeitlich insolvent, so dass eine Schadensersatzforderung nicht durchsetzbar ist. Für den Verein ist die Reithalle ein wichtiger Faktor, da hier täglich der Reitschulbetrieb für die Kinder und Jugendlichen stattfindet. Die Reparatur des Hallendachs ist somit von zentraler Bedeutung für den Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V..

 

Der Verwaltung wurde bereits eine Rechnung über brutto 58.727,69 Euro vorgelegt. Die Rechnung wurde auf Plausibilität geprüft und es werden 58.727,69 Euro als förderfähige Gesamtkosten anerkannt. Die Verwaltung schlägt eine 10%ige Förderung gem. den Richtlinien zur Vereinsförderung vor.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 27.Juli 2023 wurde der jährliche Haushaltsansatz für 2024 für die Investitionsförderung für Vereine von 30.000,00 Euro auf 25.000,00 Euro gekürzt. Dies entspricht einem Wert von rund 17 %. Infolgedessen ist auch der aus diesem Topf zu zahlende Investitionsschuss um 17% zu kürzen, damit letztendlich allen Vereinen – die einen Antrag auf Investitionsförderung stellen - die gleichen Mittel zugutekommen.

 

Im vorliegenden Fall ergibt dies einen Förderbetrag in Höhe von 4.874,40 Euro, so dass die Verwaltung vorschlägt, diesen Betrag als Zuschuss an den Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. zur Auszahlung zu bringen.

 

Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauf

 

Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt