Betreff
Betriebskostenzuschuss Dehnberger Hoftheater: Erhöhung des Zuschusses um 20.000 Euro auf 130.000 Euro
Vorlage
FB 6/072/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Dehnberger Hoftheater ab dem Rechnungsjahr 2024 einen laufenden jährlichen Betriebskostenzuschuss von 130.000,00 Euro zu gewähren und die Auszahlungstermine wie folgt festzulegen:

 

50.000,00 Euro am 01.01. des jeweiligen Rechnungsjahres

40.000,00 Euro am 01.04. des jeweiligen Rechnungsjahres

40.000,00 Euro am 01.07. des jeweiligen Rechnungsjahres.

 

Die erforderlichen Mittel werden bei der HHSt 0.3311.7091 zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Mit Schreiben vom 31.03.2023 reicht das Dehnberger Hoftheater seinen jährlichen Verwendungsnachweis bei der Stadt Lauf ein. Hiermit verbunden war ein Antrag des Dehnberger Hoftheaters den laufenden Betriebskostenzuschuss der Stadt Lauf von jährlich 110.000,00 Euro um 20.000,00 Euro auf 130.000,00 Euro ab dem Rechnungsjahr 2024 zu erhöhen.

 

Der aktuelle jährliche Betriebskostenzuschuss beträgt gem. Stadtratsbeschluss vom 28.07.2011, FB1/066/2011, 110.000,00 Euro. Dies wurde auch mit Beschluss vom 29.07.2021 bestätigt. Es handelt sich hierbei um einen laufenden, unbefristeten Zuschuss.

In gleicher Höhe erfolgt die finanzielle Unterstützung durch den Landkreis Nürnberger Land. Durch den Bezirk wird aktuell ein Betriebskostenzuschuss von 120.000,00 Euro bewilligt.

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat bereits eine Zusage zur Erhöhung ihres Zuschusses um 15.000,00 Euro auf 120.000,00 Euro auch schon für das Jahr 2023 zugesagt. Auch dem Kreistag liegt ein entsprechender Antrag vor. Hier soll noch 2023 eine Entscheidung getroffen werden.

 

Durch das Dehnberger Hoftheater wurde bereits auf die äußert angespannte finanzielle Situation im Allgemeinen hingewiesen (siehe auch Sport- und Kulturausschuss-Sitzung vom 16.03.2023, Sachstandsbericht Ralf Weiß).

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Höhe des jährlichen Betriebskostenzuschusses auf 130.000,00 Euro anzuheben und die Auszahlungstermine neu festzulegen:

50.000,00 Euro am 01.01. des jeweiligen Rechnungsjahres

40.000,00 Euro am 01.04. des jeweiligen Rechnungsjahres

40.000,00 Euro am 01.07. des jeweiligen Rechnungsjahres

 

Die erforderlichen Mittel sind unter der HHSt 0.3311.7091 zur Verfügung zu stellen.

 

Keine gesonderte Rechtsgrundlage

Finanzielle Auswirkungen lt. Beiblatt