Beschluss:
Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, dem Dehnberger Hoftheater ab dem Rechnungsjahr 2024 einen laufenden
jährlichen Betriebskostenzuschuss von 130.000,00 Euro zu gewähren und die
Auszahlungstermine wie folgt festzulegen:
50.000,00 Euro am
40.000,00 Euro am
40.000,00 Euro am
Die erforderlichen Mittel
werden bei der HHSt 0.3311.7091 zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Mit Schreiben vom 31.03.2023 reicht das Dehnberger Hoftheater seinen
jährlichen Verwendungsnachweis bei der Stadt Lauf ein. Hiermit verbunden war
ein Antrag des Dehnberger Hoftheaters den laufenden Betriebskostenzuschuss der
Stadt Lauf von jährlich 110.000,00 Euro um 20.000,00 Euro auf 130.000,00 Euro
ab dem Rechnungsjahr 2024 zu erhöhen.
Der aktuelle jährliche Betriebskostenzuschuss beträgt gem.
Stadtratsbeschluss vom 28.07.2011, FB1/066/2011, 110.000,00 Euro. Dies wurde
auch mit Beschluss vom 29.07.2021 bestätigt. Es handelt sich hierbei um einen
laufenden, unbefristeten Zuschuss.
In gleicher Höhe erfolgt die finanzielle
Unterstützung durch den Landkreis Nürnberger Land. Durch den Bezirk wird
aktuell ein Betriebskostenzuschuss von 120.000,00 Euro bewilligt.
Das Bayerische Staatsministerium für
Wissenschaft und Kunst hat bereits eine Zusage zur Erhöhung ihres Zuschusses um
15.000,00 Euro auf 120.000,00 Euro auch schon für das Jahr 2023 zugesagt. Auch
dem Kreistag liegt ein entsprechender Antrag vor. Hier soll noch 2023 eine
Entscheidung getroffen werden.
Durch das Dehnberger Hoftheater wurde bereits auf die äußert angespannte
finanzielle Situation im Allgemeinen hingewiesen (siehe auch Sport- und
Kulturausschuss-Sitzung vom 16.03.2023, Sachstandsbericht Ralf Weiß).
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Höhe
des jährlichen Betriebskostenzuschusses auf 130.000,00 Euro anzuheben und die
Auszahlungstermine neu festzulegen:
50.000,00 Euro am
40.000,00 Euro am
40.000,00 Euro am
Die erforderlichen Mittel sind unter der
HHSt 0.3311.7091 zur Verfügung zu stellen.
Keine gesonderte Rechtsgrundlage
Finanzielle Auswirkungen lt. Beiblatt