Wirtschaftsplan 2023, 2. Nachtrag
Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 des Hermann-Keßler-Stift mit den geänderten Anlagen Erfolgs- und Stellenplan wird in der vorgelegten Form genehmigt.
Die Nachtragshaushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit Stadtratsbeschluss vom 28.09.2023 wurde der 2.
Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 wegen einer weiteren Erhöhung der
Aufwendungen und insbesondere wegen der zugehörigen Stellenplanänderung
erlassen.
Leider waren die der Beschlussfassung zugrundeliegenden Unterlagen nicht vollständig und in der zugehörigen Nachtragshaushaltssatzung hatte sich ein Rechenfehler eingeschlichen, so dass eine nochmalige Beschlussfassung notwendig ist.
Bayer. Stiftungsgesetz, Bayer. Gemeindeordnung
Finanzielle Auswirkungen lt. beigefügten Unterlagen