Betreff
Erneuerbare Energien
- Freiflächen-Photovoltaik im Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 5/273/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Verwaltung wird mit der Anwendung des Kriterienkataloges zur Beurteilung von Anfragen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, die nicht durch die Privilegierungstatbestände gemäß § 35 BauGB erfasst sind, beauftragt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Nach den Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Bayern sowie dem Regionalplan 7 ist eine verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien gewünscht. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat größtes Interesse, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und damit einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat sich mit diesen Themen im Rahmen zweier Klausuren intensiv auseinandergesetzt.

Neben dem Ausbau der Windkraft, sind auch andere Bereiche der Erneuerbaren Energien in den Fokus zu nehmen, dazu gehört insbesondere die Nutzung der Solarenergie. Grundsätzlich soll auf einen verstärkten Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen und anderweitig bereits überbauten Flächen hingewirkt werden. Allerdings sollen auch die Voraussetzung für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen geschaffen werden.

 

Freiflächen-Photovoltaik:

Bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen handelt es sich um großflächige Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch Änderungen des Baugesetzbuches hat der Bund verschiedene Erleichterungen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen geschaffen. Dazu zählen die Privilegierungen entlang von Autobahn und Schienenwegen des übergeordneten Netzes sowie Privilegierungen in Verbindungen mit Betrieben der Land- oder Forstwirtschaft oder des Gartenbaus. Für die übrigen Teilräume ist die Durchführung einer Bauleitplanung erforderlich.

Als Grundlage für die die Bewertung einzelner Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen empfiehlt die Verwaltung die Anwendung eines Kriterienkataloges. Dieser zielt auf eine Steuerung der flächenintensiven, aber notwendigen Großanlagen für Photovoltaik ab. Der Kriterienkatalog baut auf den Kriterien gemäß den Hinweisen des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.12.2021 auf. Dieser Kriterienkatalog wurde entsprechend der Laufer Gegebenheiten modifiziert und durch weitere Kriterien ergänzt, die auf eine angemessene Bürgerbeteiligung und Ausgestaltung der der Anlagen im öffentlichen Interesse abzielen.

Der Kriterienkatalog ist in der Anlage zum Beschluss dargestellt.

 

In Session eingestellt:

                - Kriterienkatalog vom 20.10.2023 mit Triesdorfer Biodiversitätsstrategie