Beschluss:
Der Stadtrat Lauf beschließt, die Bedarfsanerkennung von zwei Kinderkrippengruppen, einer altersgemischten Gruppe und zwei Kindergartengruppen mit insgesamt 98 Plätzen in der zukünftigen Kindertageseinrichtung in Heuchling, dies entspricht einer Platzmehrung von 34 Betreuungsplätzen.
Gem. Art. 7 BayKiBiG (Bayerisches
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) entscheiden Gemeinden unter
Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und Ihrer Kinder über die örtliche
Bedarfsplanung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung.
Mit Beschlussfassung vom 21.09.2020 beschloss der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss den Neubau einer 5-gruppigen Kindertageseinrichtung in Heuchling. Damit den Voraussetzungen zur Förderung des Kommunalen Hochbaus im Rahmen des Art. 10 BayFAG Rechnung getragen wird, bedarf es einer Beschlussfassung zur Bedarfsanerkennung der Betreuungsplätze durch den Stadtrat.
Art. 7 BayKiBiG und Art. 10 BayFAG
Finanzielle Auswirkungen: keine