Betreff
Gewährung eines Darlehens durch die Römer`sche Stiftung i.H.v. 250.000 EUR an die Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 2/171/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Römer`sche Stiftung gewährt der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ein dauerhaftes Darlehen in Höhe von 250.000 Euro zu folgenden Konditionen:

 

Auszahlung:                                                      100 v.H. zum 01.01.2023

Zinssatz:                                                             variabel in Höhe des jeweils zum Halbjahresende gültigen Zwölf-Monats-Euribor-Satz (tagesscharf auf Basis der 360-Tage-Methode)

Zinszahlung:                                                      halbjährlich nachträglich

Sondertilgung:                                 jederzeit möglich

 

 

 

 

Um die Rücklagemittel der Römer`schen Stiftung bestmöglich anzulegen, ist vorgesehen, die Mittel in Form eines dauerhaften Darlehens i.H.v. 250.000 EUR der Stadt zur Verfügung zu stellen. Um die Zinsschwankungen zugunsten der Stiftung mit abzubilden, soll sich der Zinssatz an dem jeweiligen Zwölf-Monats-Euribor orientieren. Die Zinsen sind jeweils halbjährlich nachträglich durch die Stadt der Stiftung zu erstatten. Als Zinssatz gilt der jeweils zum Halbjahresende gültige Zwölf-Monats-Euribor-Satz. Das Entgelt ist tagesscharf auf Basis der 360-Tage-Methode zu ermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit Beschluss vom 29.07.2021 wurde die Finanzierung des Senioren- und Angehörigenzentrums „Tagespflege Demenz“ unter einer möglichen Beteiligung der Römer`schen Stiftung vorgestellt.

Ziel war unter der damals vorherrschenden Zinslage für die vorhandenen Rücklagemittel der Römer`schen Stiftung einen möglichst hohen Ertrag zu erzielen und damit dem Stiftergedanken wieder Rechnung tragen zu können.

Angedacht war, dass der Erwerb des Grundstückes durch die Römer`sche Stiftung aus Rücklagemitteln geschieht und damit bei der Stiftung das vorhandene Geldvermögen in Grundstocksvermögen umgeschichtet wird. Die Einnahmen aus dem Verkauf des Grundstückes wären damit der Stadt Lauf zugeflossen. Die Römer`sche Stiftung hätte dann im Gegenzug das Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages an die Spitalstiftung zur Verfügung gestellt, der jährliche Erbbauzins (1,3%, rd. 3.250 EUR) wäre somit der Römer`schen Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszweckes zur Verfügung gestanden.