- Aufstellungsbeschluss
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt:
1. Der
Bebauungsplan Nr. 114 „Beerbacher Weg“ wird aufgestellt. Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes mit Geltungsbereich ist in der Fassung vom 24.10.2023 (Anlage)
dargestellt.
2. Der Vorentwurf
des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 24.10.2023 wird
gebilligt.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.
1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
In Neunhof, im Bereich am Ortsrand südlich des Beerbacher
Weges, ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
eine Wohnbaufläche dargestellt, die derzeit unbebaut ist. Die Eigentümer dieser
Flächen beabsichtigen nunmehr die Flächen zu entwickeln. Mit der Aufstellung
dieses Bebauungsplanes soll das qualifizierte Baurecht für die Errichtung von
Einzel- und Doppelhäusern geschaffen werden.
Ausschnitt Flächennutzungsplan
Für das Plangebiet wurde ein Bebauungsplan im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt, der am 15.06.2023 bekanntgemacht wurde. Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zu § 13 b BauGB ist diese gesetzliche Bestimmung des Baugesetzbuches mit Art. 3 Abs. 1 und 5 der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar. Der Bebauungsplan der Stadt vom 15.06.2023 wird als insgesamt unwirksam eingestuft. Er soll wegen des fortbestehenden Planungserfordernisses nun im Regelverfahren mit Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und Umweltbericht (§ 2 a, Satz 2, Nr. 2 BauGB) aufgestellt und erlassen werden.
Anlagen: Vorentwurf des Bebauungsplans mit
Geltungsbereich in der Fassung vom 24.10.2023
In Session
eingestellt: Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 24.10.2023
Gutachten Baugrund vom 29.04.2022
Gutachten Schallschutz vom 05.11.2021