Betreff
Bebauungsplan Nr. 114 „Beerbacher Weg“
- Aufstellungsbeschluss
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
FB 5/271/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.         Der Bebauungsplan Nr. 114 „Beerbacher Weg“ wird aufgestellt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Geltungsbereich ist in der Fassung vom 24.10.2023 (Anlage) dargestellt.

 

2.         Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 24.10.2023 wird gebilligt.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

In Neunhof, im Bereich am Ortsrand südlich des Beerbacher Weges, ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz eine Wohnbaufläche dargestellt, die derzeit unbebaut ist. Die Eigentümer dieser Flächen beabsichtigen nunmehr die Flächen zu entwickeln. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll das qualifizierte Baurecht für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern geschaffen werden.

 

Ausschnitt Flächennutzungsplan

 

Für das Plangebiet wurde ein Bebauungsplan im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt, der am 15.06.2023 bekanntgemacht wurde. Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zu § 13 b BauGB ist diese gesetzliche Bestimmung des Baugesetzbuches mit Art. 3 Abs. 1 und 5 der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar. Der Bebauungsplan der Stadt vom 15.06.2023 wird als insgesamt unwirksam eingestuft. Er soll wegen des fortbestehenden Planungserfordernisses nun im Regelverfahren mit Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und Umweltbericht (§ 2 a, Satz 2, Nr. 2 BauGB) aufgestellt und erlassen werden.

Anlagen:       Vorentwurf des Bebauungsplans mit Geltungsbereich in der Fassung vom 24.10.2023

In Session

eingestellt:    Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 24.10.2023

                        Gutachten Baugrund vom 29.04.2022

                        Gutachten Schallschutz vom 05.11.2021