Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Glasfaserausbau in Lauf a. d.
Pegnitz aktiv weiterzuverfolgen und eine hochleistungsfähige, ökologisch
nachhaltige und sichere digitale Infrastruktur nach Möglichkeit flächendeckend
auszubauen. Die Verwaltung wird beauftragt einen vorläufigen Antrag zur
Förderung des Breitbandausbaus nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes zu
stellen. Die Gesamtkosten von voraussichtlich 22,7 Millionen Euro sowie die zu
erwartenden Fördermittel sind in den Haushaltsplan 2024 sowie in die
darauffolgenden Finanzplanungsjahre aufzunehmen.
WEITERE
UNTERLAGEN WERDEN IN DEN NÄCHSTEN TAGEN IN DAS RATSINFORMATIONSSYSTEM
EINGESTELLT
Im Verwaltungs-,
Finanz- und Personalausschuss am 20.07.23 wurde bereits über die Inhalte der
Gigabit-RL 2.0 des Bundes informiert (siehe Sitzungsunterlagen vom 20.07.2023).
Im
Rahmen der Gigabitstrategie hat die Bundesregierung das Ziel formuliert, bis
zum Jahr 2030 eine hochleistungsfähige, ökologisch nachhaltige und sichere
digitale Infrastruktur flächendeckend auszubauen. Der Ausbau liegt
vorwiegend in der Hand der Telekommunikationsunternehmen. Wo dieser nicht
erfolgt (sogenannte „graue Flecken“), fördert die Bundesregierung den Ausbau
einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur und möchte damit gleiche
Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herstellen.
Mit der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 „Bundesförderung dunkelgraue Flecken“ (Fördersatz 50%) einschließlich Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern (Fördersatz 40%) besteht nun die Möglichkeit, alle förderfähigen Adressen im Gemeindegebiet mit einer bisherigen Anschlussleistung von unter 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download mit Glasfaser zu erschließen (siehe Abbildung1).
Abbildung 1:
Wesentliche Kriterien rund um die Förderfähigkeit
Infrastrukturförderung für die Stadt Lauf -
Zeitplan und Vorgehen
Die grundsätzliche Roadmap der neuen Bundesförderung 2023 sieht
folgendermaßen aus
(Abbildung 2)
Abbildung 2: Übersicht neue Bundesförderung 2023 als Stufenplan
Am 28.06.23 haben wir zusammen einen Termin zur Konkretisierung des Branchendialogs
und des Markterkundungsverfahrens (MEV) mit zwei Firmen getätigt. Am 04.07.23
startete das Markterkundungsverfahren (MEV) und endete am 06.09.2023
(eine Firma hat um Verlängerung gebeten, ursprünglich war der 30.08.2023 als
Endtermin festgesetzt). Aufbauend auf
den Ergebnissen des MEV wurden die Adressen bereitgestellt, die förderfähig
sind.
Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens
-
Sach- und
Rechtslage
Die Markterkundung wurde durch die Firma Corwese GmbH durchgeführt.
Insgesamt wurden 2273 Adressen als förderfähig eingestuft.
Für das Betreibermodell ergibt sich durch die Einschränkung der
Kofinanzierung des Freistaates Bayern seit 1. August 2023 eine reduzierte
Zielförderung in Höhe von 75%.
Für den Ausbau im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells gilt diese
Einschränkung nicht. Hier liegt der Zielfördersatz weiterhin bei 90% (50% durch
Bund und 40% durch Kofinanzierung des Freistaates). Folgende Schritte sind
erforderlich, der grundsätzliche Fördermittelprozess ist in Abbildung 3 und 4
dargestellt.
· Antragstellung auf einen vorläufigen Zuwendungsbescheid bis zum 15. Oktober 2023 (Erstantrag Infrastrukturförderung)
· Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheides (voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024)
· Entscheidung durch Stadtrat über zu erschließende Gebiete und Ausschreibung
· Beschluss des Stadtrates über Vergabe (unter Vorbehalt des endgültigen Förderbescheides)
· Erhalt des endgültigen Förderbescheides
· Auftragsvergabe
Abbildung 3: Der
Fördermittelprozess 1/2
Abbildung 4: Der Fördermittelprozess 2/2
Art und Umfang und Höhe der Zuwendungen sind in Abbildung 5 zu entnehmen.
Es ist dringend anzumerken, dass das finanzielle Volumen des Förderprogrammes limitiert ist. Die Auswahl durch die Förderstelle erfolgt nach einem Punktescore.
Abbildung 5: Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
Bundesförderprogramm Breitband 2023
Finanzielle Auswirkungen
Nach vorläufiger Kostenschätzung beträgt der Komplettausbau
für das Stadtgebiet Lauf an der Pegnitz rund 22,7 Millionen €, davon
Eigenanteil 2,27 Millionen Euro.
Gesetzliche Grundlagen: sind im Sachverhalt erläutert
Finanzielle Auswirkungen: siehe weiter unten