Betreff
Glasfaserausbau hier Gigabit Richtlinie 2.0 zum Bundesförderprogramm Breitband 2023
Vorlage
WiFö/003/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den Glasfaserausbau in Lauf a. d. Pegnitz aktiv weiterzuverfolgen und eine hochleistungsfähige, ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastruktur nach Möglichkeit flächendeckend auszubauen. Die Verwaltung wird beauftragt einen vorläufigen Antrag zur Förderung des Breitbandausbaus nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes zu stellen. Die Gesamtkosten von voraussichtlich 22,7 Millionen Euro sowie die zu erwartenden Fördermittel sind in den Haushaltsplan 2024 sowie in die darauffolgenden Finanzplanungsjahre aufzunehmen.

 

 

WEITERE UNTERLAGEN WERDEN IN DEN NÄCHSTEN TAGEN IN DAS RATSINFORMATIONSSYSTEM EINGESTELLT

 

Im Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss am 20.07.23 wurde bereits über die Inhalte der Gigabit-RL 2.0 des Bundes informiert (siehe Sitzungsunterlagen vom 20.07.2023).

 

Die Stadt Lauf an der Pegnitz hat bislang an den Förderprogrammen (Erstes und Zweites Breitbandförderprogramm, Glasfaser/WLAN-Richtlinie - GWLANR) teilgenommen.

 

Im Rahmen der Gigabitstrategie hat die Bundesregierung das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2030 eine hochleistungsfähige, ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastruktur flächendeckend auszubauen. Der Ausbau liegt vorwiegend in der Hand der Telekommunikationsunternehmen. Wo dieser nicht erfolgt (sogenannte „graue Flecken“), fördert die Bundesregierung den Ausbau einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur und möchte damit gleiche Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herstellen.

 

Mit der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 „Bundesförderung dunkelgraue Flecken“ (Fördersatz 50%) einschließlich Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern (Fördersatz 40%) besteht nun die Möglichkeit, alle förderfähigen Adressen im Gemeindegebiet mit einer bisherigen Anschlussleistung von unter 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download mit Glasfaser zu erschließen (siehe Abbildung1).

 

Abbildung 1: Wesentliche Kriterien rund um die Förderfähigkeit

 

 

Infrastrukturförderung für die Stadt Lauf - Zeitplan und Vorgehen

Die grundsätzliche Roadmap der neuen Bundesförderung 2023 sieht folgendermaßen aus

(Abbildung 2)

 

 

Abbildung 2: Übersicht neue Bundesförderung 2023 als Stufenplan

Am 28.06.23 haben wir zusammen einen Termin zur Konkretisierung des Branchendialogs und des Markterkundungsverfahrens (MEV) mit zwei Firmen getätigt. Am 04.07.23 startete das Markterkundungsverfahren (MEV) und endete am 06.09.2023 (eine Firma hat um Verlängerung gebeten, ursprünglich war der 30.08.2023 als Endtermin festgesetzt). Aufbauend auf den Ergebnissen des MEV wurden die Adressen bereitgestellt, die förderfähig sind.

 

 

 

 

 

 

Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens

 

-       Sach- und Rechtslage

 

Die Markterkundung wurde durch die Firma Corwese GmbH durchgeführt.

 

Insgesamt wurden 2273 Adressen als förderfähig eingestuft.

 

Für das Betreibermodell ergibt sich durch die Einschränkung der Kofinanzierung des Freistaates Bayern seit 1. August 2023 eine reduzierte Zielförderung in Höhe von 75%.

Für den Ausbau im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells gilt diese Einschränkung nicht. Hier liegt der Zielfördersatz weiterhin bei 90% (50% durch Bund und 40% durch Kofinanzierung des Freistaates). Folgende Schritte sind erforderlich, der grundsätzliche Fördermittelprozess ist in Abbildung 3 und 4 dargestellt.

·         Antragstellung auf einen vorläufigen Zuwendungsbescheid bis zum 15. Oktober 2023 (Erstantrag Infrastrukturförderung)

·         Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheides (voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024)

·         Entscheidung durch Stadtrat über zu erschließende Gebiete und Ausschreibung

·         Beschluss des Stadtrates über Vergabe (unter Vorbehalt des endgültigen Förderbescheides)

·         Erhalt des endgültigen Förderbescheides

·         Auftragsvergabe

 

 

Abbildung 3: Der Fördermittelprozess 1/2

 

Abbildung 4:  Der Fördermittelprozess 2/2

 

Art und Umfang und Höhe der Zuwendungen sind in Abbildung 5 zu entnehmen.

Es ist dringend anzumerken, dass das finanzielle Volumen des Förderprogrammes limitiert ist. Die Auswahl durch die Förderstelle erfolgt nach einem Punktescore.

Abbildung 5: Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen Bundesförderprogramm Breitband 2023

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Nach vorläufiger Kostenschätzung beträgt der Komplettausbau für das Stadtgebiet Lauf an der Pegnitz rund 22,7 Millionen €, davon Eigenanteil 2,27 Millionen Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen: sind im Sachverhalt erläutert

 

Finanzielle Auswirkungen: siehe weiter unten