Wirtschaftsplan 2023, 2. Nachtrag
Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 mit den geänderten Anlagen Erfolgs- und Stellenplan wird in der vorgelegten Form genehmigt.
Die Nachtragshaushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Wegen des anstehenden
Beschäftigungsverbotes aufgrund Schwangerschaft der verantwortlichen
Pflegefachkraft (PDL) muss zum selben Termin, hier der 1. Oktober 2023, eine
andere Pflegefachkraft mit entsprechenden Fortbildungsnachweisen aus
ordnungsrechtlichen Gründen gemeldet werden. Für diesen zeitlich aus heutiger
Sicht befristeten, der Länge nach aber nicht endgültig fixierbaren Zeitraum,
soll Herr Willi Lüdenbach die vakante Position übernehmen.
Da Herr Lüdenbach nur maximal
drei Tage in der Woche vor Ort sein kann, soll eine weitere stellvertretende
Pflegediensteitung zum selbenTermin eingestellt werden. Diese bisher nicht im
Stellenplan fixierte Position wurde dort ergänzt (P 12 in Vollzeit). Es ist
vorgesehen, dass die Bewerberin gelichzeitig die Funktion der leitenden
Praxisanleitung übernimmt. Ferner wird eine Verwaltungsstelle (VKA 6) zum 1.10.
in Vollzeit statt, wie genehmigt, in Teilzeit besetzt. Der vereinbarte
Stellenschlüssel wird dadurch nicht überschritten.
Die mit den Veränderungen im
Pflegebereich verbundenen Mehrkosten machen einen weiteren Nachtrag zum WP
2023, mit den veränderten Anlagen Erfolgs- und Stellenplan, notwendig. Dabei
sind die Kosten des Dienstleistungsvertrags in der Budgetposition „Wirtschafts-
und Verwaltungsbedarf“ darzustellen und die Kostenerhöhungen durch
Stellenneubesetzungen in bisher ungenehmigter Einstufung in der Budgetpostion
„Personalaufwand“.
Wie aus dem Zahlenwerk
nachzuvollziehen wird sich aufgrund der Veränderungen der Fehlbetrag
rechnerisch auf € 239.614,60 erhöhen.
Die entsprechende Nachtragshaushaltssatzung ist beigefügt.