Betreff
Vollzug des BayStrWG - Widmung und Umstufung von öffentlichen Straßen und Wegen
Vorlage
FB 2/165/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Den straßen- und wegerechtlichen Widmungen, Umstufungen in den Punkten 1-3 wird zugestimmt.

Die Bestandsverzeichnisse der betroffenen Straßen und Wege sind entsprechend anzulegen bzw. zu berichtigen.

 

Die Widmungsbeschränkung der Straßenzugnummer 159 mit der Beschränkung „Nur mit landw. Fahrzeugen und Schleppern befahrbar“, wird aufgehoben.

 

  1. Widmung von öffentlichen Feld- und Waldwegen, ausgebaut

Verbindungsweg Kohlschlag

 

 

Teilflächen des städtischen Grundstückes FLNr. 1316/6 Gemarkung Weigenhofen, wird im Rahmen des Gemeingebrauches der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Fläche wird als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.

Die Teilfläche wird als öffentlicher Feld- und Waldweg, ausgebaut gewidmet. Die gewidmete Fläche beginnt am südlichen Ende der FLNr. 1322/0 Gemarkung Weigenhofen bei km 0,000 und endet am südlichen Eck der FLNr. 1316/6 Gemarkung Weigenhofen bei km 0,325.

  1. Umstufung von öffentlichen Feld- und Waldwegen

Schönberg-Rüblandener Weg

 

 

Die Aufstufung einer Teilstrecke ist notwendig, um im Rahmen des Gemeingebrauches die Strecke der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Folgende Teilstrecke ist zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen:

Ab Gemeindeverbindungsstraße Weigenhofen – Ottensoos von km 0,849 bis zur Nordspitze FLNr. 1316/6 Gemarkung Weigenhofen bei km 2,188.