Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
- Die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark Steinwiesen“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans – im Parallelverfahren wird zur Kenntnis genommen.
- Äußerungen werden nicht vorgebracht.
Der Geltungsbereich liegt östlich von Kalchreuth
(Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken). Im
Geltungsbereich mit zwei Teilflächen befinden sich die FlNr 1552 (Teilfläche),
1553 (Teilfläche), 1554 (Teilfläche), 1557, 1558/2, 1559, 1560, 1561, 1562,
1563, 1565/2, 1566/2, 1567/2, 1568/2, 1569 der Gemarkung Kalchreuth. Der
Geltungsbereich der beiden Teilflächen umfasst insgesamt 4,7 ha.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kalchreuth hat in
seiner Sitzung vom 15.06.2023 den Vor-entwurf des Bebauungsplans mit
Grünordnungsplan „Solarpark Steinwiesen“ und den Vor-entwurf zur Änderung des
Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung
„Photovoltaik“ – jeweils in der Fassung vom 15.06.2023, beraten und gebilligt.
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Lage des Vorhabens |
Geltungsbereich des Vorhabens |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
werden von der Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark
Steinwiesen“ und der 9. Änderung des Flächennutzungsplans nicht berührt. Die
Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.
Anlagen in Session:
Bekanntmachung Kalchreuth Nr. 31 „Solarpark Steinwiesen“
Bekanntmachung 9. Änderung des Flächennutzungsplans