Betreff
Gemeinde Kalchreuth - Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie 9. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan "Solarpark Steinwiesen" im Parallelverfahren
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FB 5/266/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark Steinwiesen“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans – im Parallelverfahren wird zur Kenntnis genommen.
  2. Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Der Geltungsbereich liegt östlich von Kalchreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken). Im Geltungsbereich mit zwei Teilflächen befinden sich die FlNr 1552 (Teilfläche), 1553 (Teilfläche), 1554 (Teilfläche), 1557, 1558/2, 1559, 1560, 1561, 1562, 1563, 1565/2, 1566/2, 1567/2, 1568/2, 1569 der Gemarkung Kalchreuth. Der Geltungsbereich der beiden Teilflächen umfasst insgesamt 4,7 ha.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kalchreuth hat in seiner Sitzung vom 15.06.2023 den Vor-entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark Steinwiesen“ und den Vor-entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“ – jeweils in der Fassung vom 15.06.2023, beraten und gebilligt.

 

Lage des Vorhabens

Geltungsbereich des Vorhabens

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden von der Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark Steinwiesen“ und der 9. Änderung des Flächennutzungsplans nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.

 

Anlagen in Session:

Bekanntmachung Kalchreuth Nr. 31 „Solarpark Steinwiesen“

Bekanntmachung 9. Änderung des Flächennutzungsplans