In der letzten Stadtratssitzung vom 28.06.23
sowie in der direkten Ansprache von Stadtratsmitgliedern wurde erbeten, die
Informationen zum Sachstand Ausbau Glasfaserausbau hier Gigabit-Richtlinie 2.0
zum Bundesförderprogramm Breitband 2023 in dieser Verwaltungsausschusssitzung
vom 20.07.23 zu präsentieren.
Im
Rahmen der Gigabitstrategie hat die Bundesregierung das Ziel formuliert, bis
zum Jahr 2030 eine hochleistungsfähige, ökologisch nachhaltige und sichere
digitale Infrastruktur flächendeckend auszubauen. Der Ausbau liegt
vorwiegend in der Hand der Telekommunikationsunternehmen. Wo dieser nicht
erfolgt (sogenannte „graue Flecken“), fördert die Bundesregierung den Ausbau
einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur und möchte damit gleiche
Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herstellen.
Inkrafttreten der Förderrichtline am
31.03.2023 mit Veröffentlichung der Gigabit-RL 2.0 des Bundes: Insgesamt stellt
der Bund im Jahre 2023 rund 3 Milliarden Euro für die Förderung von
Glasfaseranbindungen zur Verfügung.
Fördergegenstand sind sowohl Beratungsleistungen als auch
Infrastrukturförderungen.
Beratungsleistungen für die Stadt Lauf
Zur Qualitätssicherung zukünftig geförderter Infrastrukturvorhaben
werden nach Nr. 3.3 der Gigabit Richtlinie vom 26.04.2021, zuletzt geändert am
27.12.2022, notwendige Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Beauftragung
externer Beratungsleistungen gefördert. Im Sinne des zweiten Förderaufrufs vom
02.03.2023, fallen hierunter Beratungsleistungen, die der Vorbereitung und der
Durchführung eines späteren Infrastrukturvorhabens und/ oder der Realisierung
eines später bewilligten Infrastrukturvorhabens gemäß der am 31.03.2023 in
Kraft getretenen Gigabit Richtlinie des Bundes 2.0 dienen. Der von Seiten der
Wirtschaftsförderung eingereichte Antrag zum Förderprogramm Beratungsleistungen
in der Höhe von 50.000,00 Euro (fünfzigtausend Euro null Cent) (Aktenzeichen:
832.6/10-23 02BY10029) wurde bewilligt und die Firma Corwese wurde erneut von
uns beauftragt.
Infrastrukturförderung für die Stadt Lauf -
Zeitplan und Vorgehen
Die grundsätzliche Roadmap des weiteren Vorgehens sieht folgendermaßen
aus
(Abbildung 1)
Abbildung 1: Übersicht neue Bundesförderung 2023 als Stufenplan
Wir befinden uns in dem Projekt derzeit in der zweiten Phase: Am
28.06.23 haben wir zusammen einen Termin zur Konkretisierung des
Branchendialogs und des Markterkundungsverfahrens (MEV) mit zwei Firmen
getätigt. Seit dem 04.07.23 läuft nun das Markterkundungsverfahren (MEV). Das
MEV endet am 30.08.2023. Aufbauend auf
den Ergebnissen des MEV werden die Adressen bereitgestellt, die förderfähig
sind.
Bis zum 15.10.23 muss ein Förderantrag gestellt werden, vorausgesetzt
der Stadtrat entschließt sich zum weiteren Gigabitausbau. Art und Umfang und
Höhe der Zuwendungen sind in Abbildung 2 zu entnehmen, in Abbildung 3 werden
die förderfähigen Kriterien benannt.
Abbildung 2: Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
Bundesförderprogramm Breitband 2023
Abbildung 3: Förderfähige Gebiete für die Förderrichtlinie
Informationsvorlage:
Um den ambitionierten Zeitplan der
Bundesregierung einhalten zu können, sollte in der Stadtratssitzung am 28.
September 2023 über den weiteren Gigabitausbau in Lauf an der Pegnitz,
insbesondere der Nutzung des Bundesförderprogramms Breitband 2023, abgestimmt
werden und ggf. ein Förderantrag beschlossen werden. Damit genügend Zeit zur
Einarbeitung in die Thematik bleibt und die Entscheidungsfindung kurzfristig
erfolgen kann, erfolgt die Information darüber schon in dieser Sitzung.
Weitere Quellen zum Thema:
BMDV
- Breitbandförderung (bund.de)