Betreff
Information zum Sachstand Glasfaserausbau hier Gigabit-Richtlinie 2.0 zum Bundesförderprogramm Breitband 2023
Vorlage
BdB/007/2023
Art
Informationsvorlage

 

In der letzten Stadtratssitzung vom 28.06.23 sowie in der direkten Ansprache von Stadtratsmitgliedern wurde erbeten, die Informationen zum Sachstand Ausbau Glasfaserausbau hier Gigabit-Richtlinie 2.0 zum Bundesförderprogramm Breitband 2023 in dieser Verwaltungsausschusssitzung vom 20.07.23 zu präsentieren.

 

Im Rahmen der Gigabitstrategie hat die Bundesregierung das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2030 eine hochleistungsfähige, ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastruktur flächendeckend auszubauen. Der Ausbau liegt vorwiegend in der Hand der Telekommunikationsunternehmen. Wo dieser nicht erfolgt (sogenannte „graue Flecken“), fördert die Bundesregierung den Ausbau einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur und möchte damit gleiche Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herstellen.

Inkrafttreten der Förderrichtline am 31.03.2023 mit Veröffentlichung der Gigabit-RL 2.0 des Bundes: Insgesamt stellt der Bund im Jahre 2023 rund 3 Milliarden Euro für die Förderung von Glasfaseranbindungen zur Verfügung. 

Fördergegenstand sind sowohl Beratungsleistungen als auch Infrastrukturförderungen.

 

Beratungsleistungen für die Stadt Lauf

 

Zur Qualitätssicherung zukünftig geförderter Infrastrukturvorhaben werden nach Nr. 3.3 der Gigabit Richtlinie vom 26.04.2021, zuletzt geändert am 27.12.2022, notwendige Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Beauftragung externer Beratungsleistungen gefördert. Im Sinne des zweiten Förderaufrufs vom 02.03.2023, fallen hierunter Beratungsleistungen, die der Vorbereitung und der Durchführung eines späteren Infrastrukturvorhabens und/ oder der Realisierung eines später bewilligten Infrastrukturvorhabens gemäß der am 31.03.2023 in Kraft getretenen Gigabit Richtlinie des Bundes 2.0 dienen. Der von Seiten der Wirtschaftsförderung eingereichte Antrag zum Förderprogramm Beratungsleistungen in der Höhe von 50.000,00 Euro (fünfzigtausend Euro null Cent) (Aktenzeichen: 832.6/10-23 02BY10029) wurde bewilligt und die Firma Corwese wurde erneut von uns beauftragt. 

Infrastrukturförderung für die Stadt Lauf - Zeitplan und Vorgehen

Die grundsätzliche Roadmap des weiteren Vorgehens sieht folgendermaßen aus

(Abbildung 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abbildung 1: Übersicht neue Bundesförderung 2023 als Stufenplan

 

Wir befinden uns in dem Projekt derzeit in der zweiten Phase: Am 28.06.23 haben wir zusammen einen Termin zur Konkretisierung des Branchendialogs und des Markterkundungsverfahrens (MEV) mit zwei Firmen getätigt. Seit dem 04.07.23 läuft nun das Markterkundungsverfahren (MEV). Das MEV endet am 30.08.2023. Aufbauend auf den Ergebnissen des MEV werden die Adressen bereitgestellt, die förderfähig sind.

 

Bis zum 15.10.23 muss ein Förderantrag gestellt werden, vorausgesetzt der Stadtrat entschließt sich zum weiteren Gigabitausbau. Art und Umfang und Höhe der Zuwendungen sind in Abbildung 2 zu entnehmen, in Abbildung 3 werden die förderfähigen Kriterien benannt.

 

 

Abbildung 2: Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen Bundesförderprogramm Breitband 2023

 

Abbildung 3: Förderfähige Gebiete für die Förderrichtlinie

 

Informationsvorlage: 

Um den ambitionierten Zeitplan der Bundesregierung einhalten zu können, sollte in der Stadtratssitzung am 28. September 2023 über den weiteren Gigabitausbau in Lauf an der Pegnitz, insbesondere der Nutzung des Bundesförderprogramms Breitband 2023, abgestimmt werden und ggf. ein Förderantrag beschlossen werden. Damit genügend Zeit zur Einarbeitung in die Thematik bleibt und die Entscheidungsfindung kurzfristig erfolgen kann, erfolgt die Information darüber schon in dieser Sitzung.

 

Weitere Quellen zum Thema:

BMDV - Breitbandförderung (bund.de)