Betreff
Gemeinde Neunkirchen am Sand - Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Felsenstraße-Ost"
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/263/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 K mit Grünordnungsplan „Felsenstraße-Ost“ wird zur Kenntnis genommen.
  2. Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Neunkirchen a. Sand hat in der Sitzung vom 23.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan 4 K „Felsenstraße-Ost“ mit (Teil-) Änderung der Bebauungspläne Nr. 3 K „Felsenstraße“ Urplan und 3. Änderung im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13 b. i V. m § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. BauGB aufzustellen.

 

Die Gemeinde Neunkirchen a. Sand möchte aufgrund aktueller Nachfragen im Ortsteil Kersbach bedarfsgerechte Wohnbauflächen entwickeln.

 

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Kersbach der Gemeinde Neunkirchen a. Sand am östlichen Ortsrand. Es umfasst die FlNr. 146/9, 146/8 und Teilflächen der FlNr. 134, 135, 136, 144/5, 146/10, 150 und 150/3, Gemarkung Kersbach. Das Plangebiet hat eine Fläche von 1,1 ha.

 

Westlich der Baufläche grenzt bereits ein Wohngebiet an, im Osten landwirtschaftliche Nutzflächen.

 

Für das Baugebiet wird eine lockere Einfamilienhausbebauung mit freistehenden Einzelhäusern oder Doppelhäusern angestrebt. Dabei wird aufgrund der Fernwirksamkeit und ländlichen Lage des Baugebiets eine Bebauung im regionaltypischen Stil angestrebt. Die Erschließung kann von der Felsenstraße im Westen aus erfolgen. Zur Gestaltung des Ortsrandes sind Begrünungsvorgaben aus Sicht der Grünordnung wichtig.

 

Lage im Geltungsbereich

Bebauungsplan

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden von der Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplans nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.

 

 

Anlagen in Session:

Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung