Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
- Der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 K mit Grünordnungsplan „Felsenstraße-Ost“ wird zur Kenntnis genommen.
- Äußerungen werden nicht vorgebracht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Neunkirchen a. Sand
hat in der Sitzung vom 23.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan 4 K
„Felsenstraße-Ost“ mit (Teil-) Änderung der Bebauungspläne Nr. 3 K
„Felsenstraße“ Urplan und 3. Änderung im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung
von Außenbereichsflächen nach § 13 b. i V. m § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. BauGB
aufzustellen.
Die Gemeinde Neunkirchen a. Sand möchte aufgrund
aktueller Nachfragen im Ortsteil Kersbach bedarfsgerechte Wohnbauflächen
entwickeln.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Kersbach der
Gemeinde Neunkirchen a. Sand am östlichen Ortsrand. Es umfasst die FlNr. 146/9,
146/8 und Teilflächen der FlNr. 134, 135, 136, 144/5, 146/10, 150 und 150/3,
Gemarkung Kersbach. Das Plangebiet hat eine Fläche von 1,1 ha.
Westlich der Baufläche grenzt bereits ein
Wohngebiet an, im Osten landwirtschaftliche Nutzflächen.
Für das Baugebiet wird eine lockere
Einfamilienhausbebauung mit freistehenden Einzelhäusern oder Doppelhäusern
angestrebt. Dabei wird aufgrund der Fernwirksamkeit und ländlichen Lage des
Baugebiets eine Bebauung im regionaltypischen Stil angestrebt. Die Erschließung
kann von der Felsenstraße im Westen aus erfolgen. Zur Gestaltung des Ortsrandes
sind Begrünungsvorgaben aus Sicht der Grünordnung wichtig.
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Lage im Geltungsbereich |
Bebauungsplan |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
werden von der Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplans nicht
berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.
Anlagen in Session:
Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung