Betreff
Aufnahme eines Kommunaldarlehens;
Förderdarlehen aus dem Programm "Infrakredit Kommunal" bzw. Kommunalkredit eines Kreditinstituts für den Abwasserbetrieb
Vorlage
FB 2/153/2023
Aktenzeichen
ORB / FB 2 / Tie
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, aus der bestehenden Kreditermächtigung des Abwasserbetriebes für das Jahr 2022 ein Darlehen, aus dem Programm „Infrakredit Kommunal“ der LfA Förderbank Bayern bzw. einen Kommunalkredit eines Kreditinstitutes, in Höhe von 1.285.000 Euro zu den genannten Konditionen aufzunehmen.

 

Falls die Genehmigung des Haushalts 2023 bis zum 27.07.2023 vorliegt und die Haushaltssatzung bis dahin ortsüblich bekanntgemacht wurde, wird die Verwaltung beauftragt, einen Darlehensbetrag i. H. v. 2.000.000,00 Euro aufzunehmen.

 

Die Aufnahme der Kredite soll zu folgenden Konditionen erfolgen:

 

Option 1:

Darlehensbetrag:                               1.285.000 Euro

Auszahlung:                                       100 v.H.

Zinssatz:                                            (freibleibend bis Abruf)

Zins- und Tilgungszahlungen:           vierteljährlich

Zinsfestschreibung:                           20 Jahre

Tilgungsfreie Anlaufjahre:                  3 Jahre

Gesamtlaufzeit:                                  angebotsabhängig

 

 

Option 2:

Darlehensbetrag:                               2.000.000 Euro

Auszahlung:                                       100 v.H.

Zinssatz:                                            (freibleibend bis Abruf)

Zins- und Tilgungszahlungen:           vierteljährlich

Zinsfestschreibung:                           20 Jahre

Tilgungsfreie Anlaufjahre:                  3 Jahre

Gesamtlaufzeit:                                  angebotsabhängig

 

 

Für den städtischen Abwasserbetrieb ist zur Finanzierung der laufenden Investitionsmaßnahmen im Bereich Kanalbau ein Kreditbedarf in Höhe von insgesamt 5.009.600 Euro, wie im Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2023 ausgewiesen, gegeben. Aus dem Haushaltsjahr 2022 liegt jedoch nur eine Kreditermächtigung i. H. v. 1.285.390,00 Euro vor.

 

Sollte bis zur Stadtratssitzung am 27.07.2023 die rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushalts 2023 vorliegen und die Haushaltssatzung bis dahin bekanntgemacht worden sein, erhöht sich die Gesamtermächtigung auf 5.009.600 Euro.

 

Die entsprechenden Angebote werden bei der LfA (Förderbank Bayern) sowie bei zwei weiteren Kreditinstituten angefragt, sodass diese tagesaktuell zur Stadtratssitzung vorliegen und dementsprechend als Tischvorlage zur Beschlussfassung gestellt werden.