Förderdarlehen aus dem Programm "Infrakredit Kommunal" bzw. Kommunalkredit eines Kreditinstituts für den Abwasserbetrieb
Beschluss:
Der
Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die
Verwaltung wird beauftragt, aus der bestehenden Kreditermächtigung des
Abwasserbetriebes für das Jahr 2022 ein Darlehen, aus dem Programm „Infrakredit
Kommunal“ der LfA Förderbank Bayern bzw. einen Kommunalkredit eines
Kreditinstitutes, in Höhe von 1.285.000 Euro zu den genannten Konditionen
aufzunehmen.
Falls
die Genehmigung des Haushalts 2023 bis zum 27.07.2023 vorliegt und die
Haushaltssatzung bis dahin ortsüblich bekanntgemacht wurde, wird die Verwaltung
beauftragt, einen Darlehensbetrag i. H. v. 2.000.000,00 Euro aufzunehmen.
Die
Aufnahme der Kredite soll zu folgenden Konditionen erfolgen:
Option 1:
Darlehensbetrag: 1.285.000 Euro
Auszahlung: 100 v.H.
Zinssatz: (freibleibend bis Abruf)
Zins- und Tilgungszahlungen: vierteljährlich
Zinsfestschreibung: 20 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre: 3 Jahre
Gesamtlaufzeit:
angebotsabhängig
Option 2:
Darlehensbetrag: 2.000.000 Euro
Auszahlung: 100 v.H.
Zinssatz: (freibleibend bis Abruf)
Zins- und Tilgungszahlungen: vierteljährlich
Zinsfestschreibung: 20 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre: 3 Jahre
Gesamtlaufzeit:
angebotsabhängig
Für den städtischen
Abwasserbetrieb ist zur Finanzierung der laufenden Investitionsmaßnahmen im
Bereich Kanalbau ein Kreditbedarf in Höhe von insgesamt 5.009.600 Euro, wie im
Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2023 ausgewiesen, gegeben. Aus dem Haushaltsjahr
2022 liegt jedoch nur eine Kreditermächtigung i. H. v. 1.285.390,00 Euro vor.
Sollte bis zur
Stadtratssitzung am 27.07.2023 die rechtsaufsichtliche Genehmigung des
Haushalts 2023 vorliegen und die Haushaltssatzung bis dahin bekanntgemacht
worden sein, erhöht sich die Gesamtermächtigung auf 5.009.600 Euro.
Die entsprechenden Angebote werden bei der LfA (Förderbank Bayern) sowie bei zwei weiteren Kreditinstituten angefragt, sodass diese tagesaktuell zur Stadtratssitzung vorliegen und dementsprechend als Tischvorlage zur Beschlussfassung gestellt werden.