Betreff
Jahresabschluss 2022 des Abwasserbetriebes der Stadt Lauf a. d. Pegnitz
a) Jahresabschluss 2022
b) Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
Vorlage
FB 2/152/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

a) Der Jahresabschluss des Abwasserbetriebes Lauf a. d. Pegnitz wird zur Kenntnis genommen. Das Abschlussergebnis in Höhe von -47.563,08 Euro wird als Jahresfehlbetrag bilanziert.

 

Der Jahresfehlbetrag wird unverzüglich im Haushaltsjahr 2022 durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage, die hierfür über ausreichend Mittel verfügt, ausgeglichen.

 

b) Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen gem. beiliegender Liste werden genehmigt.

 

 

a) Jahresabschluss 2022

 

Die Schlussbilanz 2022 des Abwasserbetriebes Lauf a. d. Pegnitz schließt mit einer

Bilanzsumme von 37.132.542,24 Euro ab.

 

Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung schließt in den Erträgen mit 5.627.329,89 Euro und im Aufwand mit 5.674.892,97 Euro. Daraus resultiert ein Jahresfehlbetrag i. H. v. -47.563,08 Euro, der im Vergleich zum Nachtrag des Wirtschaftsplans 2022 mit 188.991,08 Euro unter dem prognostizierten Ansatz liegt. Der Jahresfehlbetrag begründet sich u. a. in den wesentlichen Einzelpositionen, z. B. Mindereinnahmen bei den Kanalbenutzungsgebühren mit rd. 212 Teuro, die auf Abzüge der Gartenwassernutzung, Erlässe und Minderverbräuche zurückzuführen sind, sowie Mehrungen bei den Abschreibungen des Anlagevermögens (+134T Euro) und die Zuführung zur Sonderrücklage für Abschreibungsmehrerlöse mit rd. 763 Teuro. Eine detaillierte Auflistung findet sich in der Ergebnisrechnung, welche als Anlage beigefügt ist. Der Jahresfehlbetrag wird in der Bilanz als Teil des Eigenkapitales auf der Passivseite ausgewiesen und im Folgejahr durch die Ergebnisrücklage ausgeglichen. Der Jahresüberschuss aus dem Vorjahr (269.680,35 Euro) kann hier als Kompensation des Fehlbetrags herangezogen werden, sodass den Gebührenzahlern kein Nachteil im Kalkulationszeitraum entsteht.

 

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung schließt mit einem Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 597.324,99 Euro. Dieser Wert ist unter der gleichnamigen Position auf der Aktivseite der Schlussbilanz 2022 zu finden und entspricht den Kontoständen aller Konten des Abwasserbetriebes zum Bilanzstichtag.

 

Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 17.819.484,71 Euro festgestellt. Die entsprechende Verbindlichkeitenübersicht finden Sie anbei. Die größte Einzelposition ist hierbei das Trägerdarlehen, das zum Zeitpunkt der Schlussbilanz einen Stand von 11.476.215‚76 Euro aufweist. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen am Kreditmarkt im Jahr 2022 betragen insgesamt 4.730.000‚00 Euro. Weitere Kreditaufnahmen waren 2022 nicht erforderlich. Bei den verbleibenden Verbindlichkeiten ist überwiegend die Stadt Lauf a. d. Pegnitz Kreditor. Unter anderem handelt es sich um den Verwaltungskostenbeitrag sowie Zins und Tilgung des Trägerdarlehens.

 

 

Forderungen:

An Forderungen wurden 895.333,09 Euro bilanziert. Die entsprechende Übersicht der Forderungen liegt in der Anlage bei. Unter dieser Position werden auch die Kanalbenutzungsgebühren (Endabrechnung) i. H. v. 808.998,44 Euro periodengerecht in das Jahr 2022 abgegrenzt. Die Auflösung der im Jahr 2021 abgegrenzten Gebühren i. H. v. 568.251,57 Euro wurden in 2022 aufgelöst.

 

 

Anlagevermögen:

Die Anlagen finden Sie in der Bilanz auf der Aktivseite unter A. Anlagevermögen. Die jeweiligen Veränderungen im Anlagenbestand des Abwasserbetriebes sind in beiliegender Anlagenübersicht dokumentiert. Hier sind neben den Abschreibungen auch Zu- und Abgänge dokumentiert. Gesonderte Aufstellungen zu den Zu- und Abgängen sind ebenfalls in Session eingestellt.

 

 

Vorratsvermögen:

Das mittels Festwerten in Höhe von 18.672,95 Euro bilanzierte Vorratsvermögen bleibt unverändert. Unterjährige Erwerbe wurden direkt als Aufwand verbucht.

 

 

Sonderposten:

Die Sonderposten finden Sie auf der Passivseite unter Punkt B. Hier sind die neben den Kanalherstellungsbeiträgen auch die erhaltenen Zuwendungen bilanziert. In der anhängigen Aufstellung sind neben den turnusgemäßen Auflösungen dieser Positionen auch die Zugänge aus Kanalherstellungsbeiträgen 2022 aufgeführt.

 

Die Zuführung zum Sonderposten für Abschreibungsmehrerlöse (siehe Position B. V.) i. H. v. 763.391,83 Euro sowie die ertragswirksame Auflösung des Sonderposten aus Gebührenüberdeckung (siehe Position B. IV.) i. H. v. 800.160,54 Euro wurde entsprechend auf der Passivseite der Schlussbilanz mit der Ergebnisrücklage verrechnet.

 

 

Eigenkapital: Jahresfehlbetrag / Rücklagen:

 

Der in der Schlussbilanz 2022 auf der Passivseite unter Punkt A. V. geführte Jahresfehlbetrag i. H. v. -47.563,08 Euro soll durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden (§ 24 Abs. 3 KommHV-Doppik). Die Ergebnisrücklage enthält zum Stand 31.12.2022 Mittel i. H. v. 2.053.780,69 Euro und weist somit ausreichend Mittel, um das Defizit decken zu können, aus. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Jahresfehlbetrag im Haushaltsjahr 2022 aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.

 

 

b) Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen

 

ln Ausführung des Wirtschaftsplanes 2022 wurden bei diversen Produktkonten (s. Liste) die Ansätze überzogen bzw. neue Produktkonten gebildet. Die Verwaltung bittet um Genehmigung dieser Positionen lt. anhängiger Liste.