a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2022
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des HHJ 2022
c) Genehmigung des Budgetübertrages
d) Genehmigung der in Abgang zu stellenden und zu übertragenden Haushaltsreste
Beschluss:
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des
HHJ 2022
Der Stadtrat genehmigt die gemäß 8 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V..§ 9 Abs. 1 Ziff. 1
Buchstabe b der GeschO über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz und der Glockengießer Spitalstiftung St.
Leonhard. Der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates mit 9.890.690,43 EUR (Stadt Lauf a.d.Pegnitz)
werden nachträglich genehmigt.
Die Zusammenstellung der Überschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der
Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
c) Genehmigung des
Budgetübertrages
Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den
Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 159.572,39 EUR vom
Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.
d) Genehmigung der in Abgang zu stellenden und zu
übertragenden Haushaltsreste
Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.
Haushaltsausgabereste bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wurden i.H.v. 6.008.894,60 EUR und bei der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard i.H.v. 334.759,02 EUR, Haushaltseinnahmereste bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz i.H.v. 4.486.369,13 EUR ins Nachjahr übertragen.
In Abgang gestellt wurden Einnahmereste bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz i.H.v. 1.974.150 EUR und bei der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard i.H.v. 300.000 EUR.
Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der
Vorjahre in Höhe wurden bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz 8.508.088,08 EUR und bei der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard 250.000 EUR in Abgang gebracht. Auf eine Neubildung von Haushaltsausgaberesten i.H.v. 4.803.009,67 EUR wird verzichtet.
I. Haushaltsansätze 2022 |
|||||
Haushalt vom 27.01.2022 |
|||||
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben |
64.623.500,00
€ |
||||
Vermögenshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben |
15.769.552,00
€ |
||||
Nachtrag vom 27.10.2022 |
|||||
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben |
64.548.610,00
€ |
||||
Vermögenshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben |
14.400.652,00
€ |
||||
II. Abschlussergebnis 2022 |
|||||
Verwaltungshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
65.575.828,36
€ |
||||
+ neue Haushaltseinnahmereste |
328.367,50
€ |
||||
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste |
|
290.885,18
€ |
|||
bereinigte Solleinnahmen |
65.613.310,68
€ |
||||
Sollausgaben (inkl. Zuführung zum
VermHH) |
64.012.549,84
€ |
||||
+ neue Haushaltsausgabereste |
1.600.729,84
€ |
||||
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang alter Kassenausgabereste |
|
-31,00
€ |
|||
bereinigte Sollausgaben |
65.613.310,68
€ |
||||
Vermögenshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
6.167.381,69
€ |
||||
+ neue Haushaltseinnahmereste |
4.486.369,13
€ |
||||
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste |
1.974.150,00
€ |
||||
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste |
|
38.596,53
€ |
|||
bereinigte Solleinnahmen |
8.641.004,29
€ |
||||
Sollausgaben (inkl. SollÜ) |
13.578.153,29
€ |
||||
+ neue Haushaltsausgabereste |
3.570.939,08
€ |
||||
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste |
8.508.088,08
€ |
||||
./. Abgang alter Kassenausgabereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte Sollausgaben |
|
8.641.004,29
€ |
|||
Gesamtergebnis |
|||||
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in
E+A |
74.254.314,97
€ |
||||
darin enthalten: |
|||||
Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt |
1.842.404,44
€ |
||||
(Haushaltsansatz 1.460.379 €) |
|||||
Sollüberschuss 2022, d. h. Zuführung zur Rücklage |
7.309.510,52
€ |
||||
(Haushaltsansatz 0 €) |
|||||
III. Entwicklung der Rücklagen und des
Schuldenstandes im Jahr 2022 |
|||||
Stand
31.12.2021 |
Stand
31.12.2022 |
||||
Allgemeine Rücklage |
648.979,63
€ |
7.958.490,15
€ |
|||
Sonderrücklagen |
|||||
-
Römer’sche Stiftung |
256.909,67
€ |
256.733,72
€ |
|||
-
Kultur |
125.811,70
€ |
0,00 € |
|||
Schuldenstand |
19.341.267,98
€ |
24.872.592,79
€ |
|||
IV. Allgemeines Weitere Ausführungen sind dem
beigefügten Rechenschaftsbericht und den weiteren Anlagen zu entnehmen.
ab) Glockengießer-Spitalstiftung St.
Leonhard |
|||||
I. Haushaltsansätze 2022 |
|||||
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben |
84.364,00
€ |
||||
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben |
25.439,00
€ |
||||
II. Abschlussergebnis 2022 |
|||||
Verwaltungshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
101.601,96
€ |
||||
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte Solleinnahmen |
101.601,96
€ |
||||
Sollausgaben (inkl. Zuführung zum
VermHH) |
101.601,96
€ |
||||
+ neue Haushaltsausgabereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang alter Kassenausgabereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte Sollausgaben |
101.601,96
€ |
||||
Vermögenshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
89.760,73
€ |
||||
+ neue Haushaltseinnahmereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste |
300.000,00
€ |
||||
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte Solleinnahmen |
-210.239,27
€ |
||||
Sollausgaben (inkl. SollÜ) |
39.760,73
€ |
||||
+ neue Haushaltsausgabereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste |
250.000,00
€ |
||||
./. Abgang alter Kassenausgabereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte Sollausgaben |
|
-210.239,27
€ |
|||
Gesamtergebnis |
|||||
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in
E+A |
-108.637,31
€ |
||||
darin enthalten: |
|||||
Zuführung vom Verwaltungs- an
Vermögenshaushalt |
58.399,26
€ |
||||
(Haushaltsansatz 25.439 €) |
|||||
Sollfüberschuss 2022, d. h. Zuführung
zur Rücklage |
8.399,26
€ |
||||
darin: Zuf. zur allgemeinen Rücklage |
13.253,58
€ |
||||
darin: Entn. Sonderrücklage
Grundstockvermögen |
31.361,47
€ |
||||
darin:
Zuf. Instandhaltungsrücklage |
26.507,15
€ |
||||
III. Entwicklung der Rücklagen im Jahr
2022 |
|||||
Stand
31.12.2021 |
Stand
31.12.2022 |
||||
Allgemeine Rücklage |
0,00 € |
13.253,58
€ |
|||
SRL Grundstockvermögen |
378.996,07
€ |
347.634,60
€ |
|||
Instandhaltungsrücklage |
7.368,95
€ |
33.876,10
€ |
|||
ac) J.F. Barth‘sche Stiftung
Die Haushaltsrechnung der J.F.Barth’schen Stiftung
schließt im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von
145,70 EUR.
Zum Ausgleich des Haushaltsjahres sind der Rücklage
145,07 EUR zu entnehmen.
Der Rücklagenstand beträgt somit zum 31.12.2022
55.510,87 EUR.
Die Jahresrechnungsergebnisse werden hiermit dem
Stadtrat zur Kenntnis gegeben,
eine gesonderte Beschlussfassung ist nicht
erforderlich.
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen
Ausgaben
ba) Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Soweit nicht bereits während des laufenden Jahres
gesonderte Entscheidungen getroffen
bzw. Beschlüsse gefasst wurden, sind diese im
Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu
genehmigen. Es handelt sich dabei um einen
Gesamtbetrag von 9.890.690,43 EUR, dessen
Einzelbeträge in jedem Fall einer beschlussmäßigen
Behandlung durch den Ausschuss oder
Stadtrat bedürfen.
bb) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard:
Innerhalb des kameralen Stiftungshaushalts sind
keine Überschreitungen nachträglich zu
genehmigen, für die sonstigen Überschreitungen
wurden während des laufenden Jahres
gesonderte Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse
gefasst.
c) Genehmigung des Budgetübertrags
In der Liste der übertragenen Haushaltsreste sind
auch die Beträge des
Verwaltungshaushalts enthalten, die die gebildeten
Budgets betreffen. Nach Ziff. V der geltenden Budgetrichtlinien hat der
Stadtrat die Entscheidung über die Übertragbarkeit zu treffen, die
grundsätzlich nur einmal gegeben ist; d. h. überschüssige Budgetmittel können
in das nächste Jahr (2023) vorgetragen werden. Die eingestellten Budgets (19 Bereiche)
umfassten zum Haushalt 2022 einen Betrag von insgesamt 616.335 EUR (zzgl. HAR
aus 2021 i.H.v. 158.414,30 EUR), von denen 159.572,39 EUR zum Übertrag
empfohlen werden.
Die Übersichtsliste der einzelnen Budgets liegt
dieser Vorlage bei.
d) Genehmigung der in Abgang zu stellenden und zu
übertragenden Haushaltsreste
da) Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Es waren zur Jahresrechnung auch die Haushaltsreste
zu überprüfen (§ 79 KommHV-K); eine Liste der vorhandenen, übertragbaren und
absetzbaren bzw. gebildeten Haushaltsreste ist beigefügt.
Der Stadtrat hat sich am 30.03.2023 mit dem Thema bereits
befasst und festgelegt, Haushaltsaufgabereste zur Finanzierung des Haushaltes
2023 aufzulösen. So wurde beschlossen, dass ein Großteil der
Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt in Abgang zu bringen und auf die
Neubildung von Resten weitgehend zu verzichten ist.
Haushaltseinnahmereste sind nur im
Vermögenshaushalt und nur für bestimmte
Einnahmegruppen zulässig. Mit ihrer Bildung wird
eine Einnahmeermächtigung auf das
Nachjahr übertragen unter gleichzeitiger
Verbesserung des Einnahmesolls des laufenden
Haushaltsjahres.
Allerdings ist ihre Übertragung nur ein Jahr
möglich; werden sie im Nachjahr nicht
vereinnahmt, sind sie von Gesetzes wegen abzusetzen
(Abgang alte HER).
Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsausgabereste
i.H.v. 8.508.088,08 EUR und Haushaltseinnahmereste i.H.v. 1.974.150 EUR im
Vermögenshaushalt in Abgang gebracht, auf eine Neubildung von
Haushaltsausgaberesten i.H.v. 4.803.009,67 EUR wird verzichtet.
Haushaltsausgabereste wurden i.H.v. 6.008.894,60
EUR ins Nachjahr übertragen, darin enthalten ist ein Rest i.H.v. 1.600.000 EUR,
der von der Haushaltsstelle 1.8800.9510
auf die Haushaltstelle 1.2141.9452 umgeschichtet wurde.
Haushaltseinnahmereste wurden i.H.v. 4.486.369,13
EUR gebildet und auf das Nachjahr übertragen.
im Verwaltungshaushalt
wurden Haushaltsausgabereste i.H.v. 1.609.572,39 Euro gebildet (neu:
1.600.729,84 EUR); darin sind aus Budgetresten 159.572,39 EUR enthalten.
Haushaltseinnahmereste im Verwaltungshaushalt wurden i.H.v. 328.367,50 EUR
übertragen.
db) Glockengießer Spitalstiftung St.Leonhard
Die für den Neubau des Demenzzentrums wurden ein
Haushaltsausgaberest i.H.v. 334.759,02 EUR in das Jahr 2023 übernommen, 250.000
EUR Haushaltsausgabereste wurden in Abgang gestellt. Ebenfalls in Abgang
gestellt wurde ein Haushaltseinnahmerest i.H.v. 300.000 EUR.
a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2022
Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnungen wurde das Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen. Im Einzelnen stellen sich die Ergebnisse wie folgt dar:
aa) Stadt Lauf a.d.Pegnitz