- Schaffung von Baurecht für Wohnbauvorhaben
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem
Stadtrat:
1. Der Stellungnahme der Verwaltung wird
zugestimmt. Die Darstellung des Grundstückes Fl.Nr. 44/4 Gemarkung Dehnberg als
„Grünfläche“ wird beibehalten.
2. Der Stellungnahme der Verwaltung wird
zugestimmt. Die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 140, 141, 142/1, 143 und
144/5 der Gemarkung Weigenhofen sowie das Grundstück Fl.Nr. 142/2 Gemarkung
Weigenhofen werden bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes als
„Wohnbaufläche“ dargestellt.
3. Der Stellungnahme der Verwaltung wird
zugestimmt. Die Darstellung des Grundstückes Fl.Nr. 410/1 Gemarkung Wetzendorf
als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.
4. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Verfahren zur Schaffung von
Baurecht auf der Fl.Nr. 171 Gemarkung Schönberg vorzubereiten. Eine
Grundzustimmungserklärung hinsichtlich des Regelungsbedarfs in einem
städtebaulichen Vertrag zur Schaffung von Baurecht (u.a. Kostenübernahme von
Planungs- und Gutachterkosten) ist einzuholen.
5. Der Stellungnahme der Verwaltung wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Verfahren zur
Schaffung von Baurecht auf Teilflächen der Fl.Nr. 452 Gemarkung Beerbach
vorzubereiten. Eine Grundzustimmungserklärung hinsichtlich des Regelungsbedarfs
in einem städtebaulichen Vertrag zur Schaffung von Baurecht (u.a.
Kostenübernahme von Planungs- und Gutachterkosten) ist einzuholen.
6. Der Stellungnahme der Verwaltung wird
zugestimmt. Der Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich
Heidewinkel in Kuhnhof (Teilflächen der Fl.Nrn. 323/12 Gemarkung Veldershof und
2120, 2121, 2122, 2124 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz) wird abgelehnt.
Im Rahmen der 8.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurden eine
Reihe privater Anträge behandelt, die zum Teil befürwortet werden konnten. Die
8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist seit dem 10.12.2020 rechtwirksam. Der
Verwaltung liegen derzeit neue Anfragen (Nr. 1 und 3) zur Schaffung von
Wohnbauflächen vor mit dem Ziel eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Ferner bestehen
inzwischen weitere Anträge/Anfragen zur Schaffung von Baurecht im Außenbereich
(Nr. 4 bis 6), die mittels Aufstellung einer Satzung ermöglicht werden könnten.
Hier kommen je nach Fallkonstellation insbesondere die Aufstellung eines
Bebauungsplanes oder einer Einbeziehungssatzung in Betracht. Der
Flächennutzungsplan würde in diesen Fällen im Parallelverfahren geändert oder
im Nachgang angepasst.
Zudem wurde in 3
Klausuren des Stadtrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz umfangreich über die
Entwicklung von Wohnbauflächen beraten.
Demnach sollte über
die nachfolgenden Anträge/Anfragen im Zusammenhang mit einer Wohnbauflächenentwicklung
entschieden werden, bevor weiterführende Schritte (u.a. Einholung der
Grundzustimmungserklärung) vorgenommen werden:
1.
FNP mit beantragter Baufläche |
Luftbild mit beantragter Baufläche |
Anfrage Bürger: [...] kürzlich habe ich gelesen, daß auch in Lauf
und Umgebung dringend Wohnbauflächen gesucht werden. Ich besitze in der Gemarkung Dehnberg ein
Grundstück (Flurstück 44/4), das als Wochenendgrundstück genutzt wird. Das Grundstück ist erschlossen und meine Frage
ist nun, ob es möglich ist, das Flurstück 44/4 zur Wohnbebauung freizugeben.
[...] |
Stellungnahme der Verwaltung Das o. g. Grundstück ist im Flächennutzungsplan
(FNP) als "Grünfläche" dargestellt und liegt im Außenbereich. Eine
bauliche Anbindung an Höflas ist nicht gegeben. Zwischen der letzten Bebauung
Höflas 35 und dem Grundstück Buchhügelstr. 9 liegt eine Freifläche von mehr
als 100 m. Die Buchhügelstraße ist ein öffentlicher Feld- und Waldweg, nicht
ausgebaut und mit der Beschränkung "nur für den
Bewirtschaftungsverkehr". Eine verkehrsmäßige Erschließung ist nicht
gegeben. Aus Sicht der Verwaltung ist eine bauliche
Entwicklung aus städtebaulichen Gründen hier nicht sinnvoll, da es sich um
eine bandartige Siedlungserweiterung handeln würde (Zersiedelung der
Landschaft). |
2.
FNP mit beantragter Baufläche |
Luftbild mit geplanter Baufläche |
Anfrage Bürger: [...] Deshalb haben wir nun nach einem Grundstück
gesucht, welches sich innerhalb bestehender Bebauung befindet. Es handelt
sich um das Flurstück 143. Dieses Flurstück soll teilweise in Bauland
umgewandelt werden. [...] |
Stellungnahme der Verwaltung Der Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr. 143
Gemarkung Weigenhofen ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt. In der Nähe befindet sich ein Ausläufer des
Landschaftsschutzgebietes „Südlicher Jura, Moritzberg und Umgebung“. Es wird
die Bebaubarkeit für zwei Einfamilienhäuser für die erwachsenen Kinder einer
ortsansässigen Familie angefragt. Aus Sicht der Verwaltung sollte eine isolierte
Entwicklung des angefragten Grundstücksteils nicht erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung kann allerdings einer
Ausweisung von Bauflächen zugestimmt werden, sofern die dem Ortskern
zugewandte Grundstücke in die Planung einbezogen werden können. Die
betreffenden Eigentümer haben ihre Entwicklungsbereitschaft signalisiert. |
3.
FNP mit beantragter Baufläche: |
Luftbild mit beantragter Baufläche: |
Anfrage Bürger: Der Grundeigentümer der Fl.Nr. 410/1 Gemarkung
Wetzendorf frägt an, ob es möglich wäre den nördlichen Teilbereich des
Grundstückes als Bauland auszuweisen. |
Stellungnahme der Verwaltung Das Grundstück Fl.Nr. 410/1 Gemarkung Wetzendorf
liegt im Außenbereich und der Flächennutzungsplan stellt das gesamte
Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dar. Eine Bebauung würde dazu
führen, dass die bestehenden Hausgruppen im nördlichen und südlichen Bereich
des Ortsteiles Letten weiter zusammenrücken. Dies ist städtebaulich nicht
gewünscht. Planungsziel war es bisher, dass die drei Hausgruppen des
Ortsteils Letten getrennt bleiben und nicht durch Erweiterung der Bebauung in
den Randbereich zusammenwachsen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine bauliche
Entwicklung daher abzulehnen. |
4.
FNP mit beantragter Baufläche |
Luftbild mit geplanter Baufläche |
Anfrage Bürger: [...] Die momentane Zufahrt zu diesem Grundstück [Anmerkung:
171] verläuft über das Grundstück Markgrafenstraße 7. Da unsere zwei Kinder
mit dem Gedanken spielen, jeweils dort ein Haus zu errichten, sind wir
momentan mit dem Nachbarn Flurnummer 170 im Gespräch, Teile des Grundstücks
zu tauschen, um eine richtige Zufahrt zu bekommen. Deswegen jetzt unsere
Anfrage an Sie, ob und wie unser Grundstück 171 mit zwei Häusern bebaut
werden könnte. Zu berücksichtigen ist dabei, dass entlang der
Grundstücksgrenze des Nachbarn voraussichtlich ein Streifen von etwa 8-10
Meter Breite abgegeben werden müsste, aufgrund des Tausches wegen der
Zufahrt. Bitte geben Sie uns hierzu Auskunft, damit wir
den Tausch konkretisieren und sinnvoll durchführen können. [...] |
Stellungnahme der Verwaltung: Das Grundstück Fl.Nr. 171 Gemarkung Schönberg
befindet sich im Außenbereich, der Flächennutzungsplan stellt
landwirtschaftliche Flächen dar. Das Grundstück grenzt an einen
wasserführenden Graben an, bzw. quert der Graben das Grundstück. In der Nähe
befinden sich ein Ausläufer des Landschaftsschutzgebietes „Südlicher Jura,
Moritzberg und Umgebung“ sowie verschiedene Denkmäler. Aus Sicht der Verwaltung kann einer Erweiterung
der Bauflächen auf Teilflächen der Fl.Nr. 171 mit dem Ziel dort zwei
Einfamilienhäuser zu schaffen zugestimmt werden, sofern sich die Bebauung auf
den nördlichen Bereich begrenzt. Die Belange, u.a. des Denkmal-, Natur-,
Landschafts- und Gewässerschutzes sind zu prüfen und in die
Planungsüberlegungen einzubeziehen. Dafür ist rechtlich die Aufstellung eines
Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. |
5.
FNP mit beantragter Baufläche |
Luftbild mit geplanter Angrenzung |
Anfrage Bürger: [...] hiermit möchten wir, [...], eine Änderung
des Flächennutzungsplanes [...] beantragen. Im Moment wird dieses Gelände
als Ackerland bzw. als landwirtschaftliches Gelände ausgewiesen. Die
Eigentümerin, meine Mutter, [...], ist damit einverstanden, dass die im
beiliegenden Plan eingezeichneten Flächen in Bauland umgewandelt werden. Meine Mutter lebt seit Jahrzehnten in
Tauchersreuth und nach dem Unfalltod ihres Mannes muss sie den Hof alleine
bewirtschaften und dies schafft sie altersbedingt kaum noch. Dies ist einer
von etlichen Gründen in der unmittelbaren Nähe meiner Mutter zu sein. Ich
möchte sie, als einzige Tochter, zu jeder Zeit unterstützen können und ihr
zur Seite stehen. Außerdem ist auch meine Tochter in Tauchersreuth
aufgewachsen und seit gut 15 Jahren dort wohnhaft. Wir möchten weiterhin,
bzw. wieder, ein Teil der Ortsgemeinschaft sein, da auch die Einwohnerzahl
von Jahr zu Jahr geringer wird. Dies Alles ist nur umsetzbar, wenn wir uns
auf diesem Grundstück ein Eigenheim errichten dürfen. Einige Grundstücke, die
an die gewünschte Fläche angrenzen, sind mittlerweile als Baugrundstücke
eingezeichnet, sind schon bebaut oder unmittelbar vor Baubeginn. Ursprünglich war von unserer Seite geplant und
gewünscht, das wir auf dem Grundstück siehe Pos. 1 die Bebauungsfläche
beantragen. Uns wurde allerdings im persönlichen Gespräch am Bauamt Lauf
nahegelegt, das die Chance auf Bewilligung einer Bebauung größer wäre, wenn
es an das bereits bebaute Grundstück angrenzt siehe Pos. 2. Dies hätte
allerdings unter anderem zur Folge, dass ein hundert Jahre alter Walnussbaum
durch Fällung weichen müsste. Unser Interesse gilt weiterhin Pos. 1. Sollte
dies keinesfalls möglich sein, würden wir natürlich auch auf die
gekennzeichnete Fläche Pos.2 ausweichen. Wie bitten, mit diesem Schreiben, dem Antrag
stattzugeben und eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. [...] |
Stellungnahme der Verwaltung: Die beantragte Teilfläche des Grundstückes Fl.
Nr. 452 Gemarkung Beerbach sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als
landwirtschaftliche Fläche dargestellt und liegt derzeit im Außenbereich. Aus Sicht der Verwaltung kann einer Erweiterung
der Bauflächen auf Teilflächen der Fl.Nr. 452 Gemarkung Beerbach mit dem Ziel
dort einen Bauplatz für ein Einfamilienhaus zu schaffen zugestimmt werden. Dafür ist rechtlich die Aufstellung einer
Einbeziehungssatzung erforderlich. Der Flächennutzungsplan kann im Anschluss
an das Satzungsverfahren angepasst werden. |
6.
FNP mit beantragtem Einbeziehungsbereich |
Luftbild mit beantragtem Einbeziehungsbereich |
Anfrage Bürger [...] wir bitten um Prüfung des anliegenden
Antrags [Hinweis: Begründung in Session] auf Erlaß einer Einbeziehungssatzung
im Ortsteil Kuhnhof im Bereich „Im Heidewinkel“. Auf die anliegende Begründung und den
Planungsvorschlag wird verwiesen. Sehr gerne arbeiten wir Wünsche und Anregungen
Ihrerseits, die der Realisierung des Projektes dienen, ein und stehen wir
Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Auch eine Verlängerung der Baufläche nach Westen
oder eine größere Tiefe der Waldrandgestaltung wären denkbar. Hier sind wir
flexibel. Falls gewünscht erstellen wir auch einen
unverbindlichen Vorschlag für die erforderliche Einbeziehungssatzung. [...] |
Stellungnahme der Verwaltung: Der angefragte Bereich liegt im Außenbereich. Der
Flächennutzungsplan stellt in Teilflächen Wald dar. Die derzeitige
Flächenabgrenzung der Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan resultiert aus der
Abgrenzung der Gemarkung und ermöglicht lediglich eine Nachverdichtung auf
dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 323/11, sofern der erforderliche
Waldabstand eingehalten werden kann. Die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für
den Bereich Heidewinkel in Kuhnhof (Teilflächen der Fl.Nrn. 323/12 Gemarkung
Veldershof und 2120, 2121, 2122, 2124 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz), wird trotz
dargelegter Begründung aus Sicht der Verwaltung nicht befürwortet. Die beantragten Bauflächen sind dreiseitig von
Waldflächen umschlossen. Demnach müsste im Rahmen der Einbeziehungssatzung
diese Wald-flächen in die Planungsüberlegungen einbezogen werden. Der
Antragsteller schlägt hier einen Waldumbau innerhalb eines 20m breiten
Streifen vor. Wie dieser Waldumbau auf den betreffenden Fremdgrundstücken
gesichert wird, bleibt in den Erläuterungen unklar. Eine Ausweisung von Bauflächen in unmittelbare
Waldrandlage würde zudem einen Präzedenzfall für eine Vielzahl an
Grundstücken im Stadtgebiet Lauf in Waldnähe darstellen und damit eventuell
eine ungewünschte Entwicklung einleiten. Die beantragte Siedlungserweiterung wäre mit
einem „Appendix“ gleichzusetzen und würde keine städtebaulich abgerundete
Siedlungserweiterung darstellen. Zudem wären die beiden Grundstücke 3-seitig von
Wald umschlossen und hätten nur gen Nordwesten einen Anschluss an die
vorhandene Bebauung. Die Belichtungsverhältnisse wären eingeschränkt. Bevor zusätzliche Flächen als Bauflächen
ausgewiesen werden sollen, sollten zunächst vorhandene
Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt werden, wovon gerade Kuhnhof eine
Vielzahl aufweist. Zudem bestehen alternative Außenbereichsfläche östlich der
Kuhnhofer Hauptstraße, die im Vergleich für eine Wohnbebauung besser geeignet
wären. Auch die vorgebrachten „Mißstände“ der
Erschließung, werden aus Verwaltungssicht nicht geteilt. Die vorhandenen
baulichen Anlagen verfügen über eine Genehmigung, die eine gesicherte
Erschließung einschließt. Sofern „Mißstände“ in der Erschließung bestehen,
wären diese auch unabhängig von der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung
lösbar. Eine Erweiterung der Bauflächen würde zudem einen
Ausbau der vorhandenen Erschließung auslösen. |
In Session: Begründung der Antragsteller zu Punkt 6 der Beschlussvorlage