Betreff
Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Stadtbereich der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
GS/011/2023
Aktenzeichen
0280-GL/Wk/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Stadtbereich Lauf a.d.Pegnitz wird erlassen.

 

Die Verordnung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

 

Die derzeit gültige Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen enthält in § 1 Satz 2 noch die Regelung, dass Verkaufsstellen an den Samstagen vor den verkaufsoffenen Sonntagen um 14:00 Uhr schließen müssen.

 

Da diese Regelung nicht mehr mit dem geltenden Ladenschlussrecht übereinstimmt, soll die Rechtsverordnung entsprechend angepasst werden.

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Gesetzliche Grundlagen: § 14 LadSchlG

 

Finanzielle Auswirkungen: keine