Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Stadtbereich Lauf a.d.Pegnitz wird erlassen.
Die Verordnung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Die derzeit gültige Rechtsverordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen enthält in § 1 Satz 2 noch die
Regelung, dass Verkaufsstellen an den Samstagen vor den verkaufsoffenen
Sonntagen um 14:00 Uhr schließen müssen.
Da diese Regelung nicht mehr mit dem geltenden
Ladenschlussrecht übereinstimmt, soll die Rechtsverordnung entsprechend
angepasst werden.
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Gesetzliche Grundlagen: § 14 LadSchlG
Finanzielle Auswirkungen: keine