Betreff
Änderung der Verordnung über das Leichenwesen
Vorlage
GS/010/2023
Aktenzeichen
0280-GL/Wk/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Leichenwesen wird erlassen.

 

  1. Die Verordnung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

 

In der Verordnung über das Leichenwesen vom 22. Oktober 2013 werden u.a. die Bestattungsfristen geregelt. Diese wurden zwischenzeitlich durch die Bestattungsverordnung von 96 Stunden auf acht Tage verlängert. Zudem ist nicht mehr der Todeseintritt maßgebend, sondern die Feststellung des Todeszeitpunkts. Die Vorschrift der städtischen Verordnung (§7) wurde deshalb an diese Regelung angepasst.

 

Zudem wurde in einem neuen Satz 4 die Bestattungsfrist für Urnen in die Verordnung mit aufgenommen. Diese entspricht der Regelung in § 19 Abs. 4 Satz 1 BestV.

Gesetzliche Grundlagen: § 19 BestV

 

Finanzielle Auswirkungen: keine