Betreff
Generalsanierung Bertleinschule Lauf BA1b
-Zusätzliche Maßnahmen außerhalb des beschlossenen Kostenrahmens
Vorlage
FB 5/254/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Für die Sanierung der Eingangs-/Pausenüberdachung und des Außenbereichs des Altbaus

werden 120.000 € überplanmäßige Mittel bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt aus Minderausgaben bei den Haushaltsstellen:

1.7711.9600 in Höhe von 40.000 € und 1.6388.9510 in Höhe von 80.000 €.

 

 

Die Generalsanierung der Bertleinschule soll zum Ende der Sommerferien 2023 abgeschlossen werden. Aktuell sind im Bauabschnitt 1b (Altbau) die Ausbaugewerke wie Fliesenleger, Maler, Schreiner und sämtliche Haustechnikgewerke tätig. In den Sommerferien wird der Umzug stattfinden.

 

Da absehbar ist, dass die weiteren Bauabschnitte aus finanziellen Gründen nicht nahtlos an die ersten Bauabschnitte anschließen werden, empfiehlt die Verwaltung kleinere Bereiche im Vorgriff soweit möglich noch vor Inbetriebnahme der Schule im Herbst dieses Jahres umsetzen zu lassen.

 

Dies betrifft vor allem die Bereiche zur Martin-Luther-Straße.

Die große Eingangs-/Pausenüberdachung sollte optisch aufgehübscht und mit einer neuen Beleuchtung versehen werden. Sie ist der zentrale Zugang zur gesamten Schule und sollte nicht mehrere Jahre lang den Charakter eines Baustellenzugangs vermitteln.

Weiterhin sollte der Außenbereich des Altbaus aufgewertet werden. Die bestehenden Stützwände sollten entfernt und das Gelände abgeböscht werden. So wird auch die Belichtung des Untergeschosses verbessert und die Möglichkeit geschaffen, das Untergeschoss gleichwertig dem Gesamtgebäude zu dämmen.

 

Die geschätzten Kosten für vorgenannte Maßnahmen setzen sich wie folgt zusammen:

-          Beleuchtung Eingangs/Pausenüberdachung ca. 30.000 €

-          Maler- und Zimmerarbeiten Eingangs-/Pausenüberdachung: ca. 40.000 €

-          Außenbereich am Altbau: ca. 50.000 €

 

Weiterhin deutet es sich an, dass einige Gewerke, die aus der Bauzeitverzögerung durch die Deckensanierung resultierenden Mehrkosten, anmelden werden. Diese Forderungen werden aktuell im Detail mit anwaltschaftlicher Unterstützung geprüft. Nach der Prüfung wird die Verwaltung in der Sitzung im September über das Ergebnis und den Sachstand informieren.

 

 

 

Die überplanmäßigen Ausgaben können über Minderausgaben im Bereich des Bauamtes aus folgendenen HHST gedeckt werden:


 

     -    40.000 € HHST Bauhof: 1.7711.9600

     -    80.000 € HHST Tiefbau: 1.6388.9510