Betreff
Widmung des Welserschlosses Neunhof als Trauörtlichkeit
Vorlage
FB 3/059/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Götterstube, der Steinsaal, die Halle im Erdgeschoss und den Garten um das Welserschloss in Neunhof, Welserplatz, 91207 Lauf a.d.Pegnitz werden als weitere, externe Trauörtlichkeiten gewidmet.

 

 

In der heutigen Zeit heiraten viele Brautpaare nur noch standesamtlich. Deshalb wird überwiegend von den Hochzeitspaaren der Wunsch geäußert, dass die Trauzeremonie in einem besonderen Ambiente stattfindet, um dieser Verwaltungshandlung eher Eventcharakter zu verleihen. In Lauf a.d.Pegnitz kann bereits im Industriemuseum (seit August 2008), im Wappensaal der Kaiserburg (seit Juli 2014), im Kaisersaal der Kaiserburg (seit Februar 2017) und im Innenhof des Glockengießer Spitals (seit April 2020) geheiratet werden. Letzterer steht aber derzeit leider aufgrund der Ertüchtigung des Pfründerhauses nicht zur Verfügung.

 

Im April 2023 wurde dem Standesamt von Seiten der Welserschen Familienstiftung durch die Stiftungsvorsitzende Frau Dr. Freifrau von Welser angeboten, auch Trauungen in der Götterstube, im Steinsaal und im Garten des Schlosses anzubieten, um dieses Schloss für die Öffentlichkeit außerhalb des Denkmaltages zugänglich zu machen.

 

Im Rahmen ihrer Organisationshoheit kann die Gemeinde durch Beschluss des Stadtrates auch weitere Räume außerhalb des Rathauses als Trauzimmer widmen (§ 1 Abs. 2 Personenstandsgesetz i.V.m. Nr. 14.1.1 der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften).

Der Raum selbst muss sowohl in seiner Größe als auch in der Ausgestaltung den Anforderungen einer würdevollen Eheschließung genügen. Unerlässlich ist auch, dass das vorgesehene Trauzimmer jederzeit und jedem heiratswilligem Paar (Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG) zur Verfügung steht.

 

Als attraktives Trauzimmer wird im Welserschloss die „Götterstube“ und der „Steinsaal“ als besonders geeignet erachtet und als weiterer Trauraum vorgeschlagen. Im Außenbereich wird der „Garten am Teich“ und der „Garten am Haupteingang“, die sich besonders durch ihre Einfriedung eignen, vorgeschlagen. Die Aufgabenwahrnehmung durch die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in diesem Bereich ist gewährleistet und die Sicherheit der standesamtlichen Unterlagen und die datenschutzrechtlichen Angelegenheiten sind nicht gefährdet. Die für eine Beurkundung ordnungs-gemäß zu leistenden Unterschriften können ungehindert erfolgen. Die Halle im Erdgeschoss ist für Sektempfänge geeignet und kann zudem als Ausweichmöglichkeit für Gartenhochzeiten bei Regen dienen.

 

Die für eine Trauung im Welserschloss entstehenden Gebühren werden pro Eheschließung auf 350,00 Euro festgesetzt. Davon entfallen 250,00 Euro für die Stiftungsverwaltung. Hierin inkludiert sind die Raummiete, 1 Besichtigungstermin zur Planung, die Bestuhlung, Blumenschmuck auf dem Trautisch, reguläre Reinigung und Versicherung. Das Bayerische Kostenverzeichnis ermöglicht den Standesämtern nach Tarifstelle 2.II.8/1.2.2 bei einem darüberhinausgehenden Verwaltungsaufwand einen Gebührenrahmen von 20 bis 250 Euro. Diese Trauung außerhalb des Rathauses wird durch den wesentlich höheren Zeitfaktor mit einem zusätzlichen Aufwand in Höhe von 100,00 Euro beziffert.

 

Damit erweitert das Standesamt für Brautpaare, auch in Absprache mit dem Fachbereich 6 – Amt für Kultur und Freizeit – das Angebotsspektrum an Trauörtlichkeiten und bietet ein interessantes Angebot, dass sich kostenmäßig zwischen Wappen- und Kaisersaal wiederfindet.